Jahresabschluss Limited

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Beitragvon cucu1177 am 05.02.2010, 23:10

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Hallo !

Ich habe eine Frage ! Muss man den englischen Jahresabschluss in Deutschland beim elektronischen Bundeanzeiger veröffentlichen ? ( obwohl die Firma hier in Deutschland nicht im Handelsregister eingetragen ist? )

Vielen Dank für eure Hilfe
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Re: Jahresabschluss Limited

Beitragvon RAKLOSE am 06.02.2010, 10:47

den deutschen Jahresabschluss. Hat nichts mit dem HR Eintrag zu tun.
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Re: Jahresabschluss Limited

Beitragvon cucu1177 am 06.02.2010, 10:55

Vielen Dank für die Antwort ! Nur das verstehe ich jetzt nicht so ganz

In England endet mein Geschäftsjahr (Accounting Reference Date) derzeit zum 30.06.2009

Das deutsche ist ja zum 31.12.Jahr daher weiss ich jetzt nicht welche Zahlen ich veröffentlichen muss ............

Vielen Vielen Dank
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Re: Jahresabschluss Limited

Beitragvon RAKLOSE am 09.02.2010, 21:17

das steht in meiner Antwort.
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Re: Jahresabschluss Limited

Beitragvon maltamasche am 10.02.2010, 19:14

Mal ne andere Frage, wenn man in Deutschland nicht eingetragen ist und dementsprechend auch nicht in Deutschland tätig ist, warum macht man sich dann Sorgen über Jahresabschluss-Veröffentlichung?
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Re: Jahresabschluss Limited

Beitragvon RAKLOSE am 10.02.2010, 19:27

Man kann doch in D tätig sein, ohne eingetragen zu sein. Da gibt es unglaublich viele. Die Eintragung ist zwar Pflicht, aber rein deklaratorisch.

Aber auch ohne Eintragung sollte man an die steuerliche Erfassung denken. Ohne die gibt es keine Ansässigkeitsbescheinigung, und ohne die wird HMRC ganz schön böse. :shock:
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Re: Jahresabschluss Limited

Beitragvon riese am 05.03.2010, 12:55

Hallo Michael,

RAKLOSE hat geschrieben:Hat nichts mit dem HR Eintrag zu tun.


Du vergisst, dass der elektronische Bundesanzeiger sich vom Handelsregister die Daten der Firmen holt, von denen er eine Übermittlung erwarten darf und bei Nichtübermittlung binnen Frist die Daten der Säumigen ans Bundsamt für Justiz weitergibt, das ein Ordnungsgeld verhängt.

Wird z.B. eine Komplementär-Ltd. nicht ins deutsche HR eingetragen, kennt sie auch beim BA kein Schwein und es fällt auch nicht auf, dass sie keinen JA übermittelt hat. Übermittelt sie aber unaufgefordert (unter welcher HR-Nr.?), weiß der Bundesanzeiger, dass es die Firma gibt, will auch in Folgejahren was haben und unterrichtet womöglich das HR über die fehlende Eintragung. :roll:

Insofern sehe ich da schon einen Zusammenhang.

Gruß
Rainer
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Re: Jahresabschluss Limited

Beitragvon RAKLOSE am 05.03.2010, 13:11

Die Übermittlung an den BA geht auch ohne HR Nr :wink:
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Re: Jahresabschluss Limited

Beitragvon admin am 16.09.2011, 10:28

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