Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon nessi200700 am 04.03.2010, 13:53

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Hallo,
Ich bin in einem großen Chaos.

Am 25.11.2008 wurde meine LTD angemeldet. Davor hatte ich eine Einzelunternehmung. Ich habe meinen Namen hergegeben, war sozusagen Strohnmann, für einen Freund.
Da dieser nur Mist baute und eine Menge Schulden machte, wollte ich die Sache beenden.
Am 26.05.2009 waren wir beim Notar. Der directorwechsel wurde auf den 01.01.2009 festgelegt.
Eigentlich sollte dann eine Gewerbeummeldung stattfinden, dass der neue director eingetragen ist.
Die Dame vom Ordnungsamt wollte dies aber erst machen, wenn der neue director im Handelsregister eingetragen ist.
Am 1.08.09 wurde das Gewerbe dann von mir abgemeldet und danach nicht von meinem "Freund" aufgenommen.
Am 21.07.09 verlangte das Registergericht- Handelsregister eine beglaubigte Abschrift aus dem Register des Companies House of Cardiff als Nachweis des Wechsels des directors.
Am 2.11.09 wurde mir der Beschluss des Handelsregisters zugesandt, der beinhaltete:

Die Handelsregisteranmeldung vom 26.05.09 über das Ausscheiden der directorin (also mich) und der Bestellung des directors( mein Freund) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
"Gründe: Am 21.07.09 wurde die Firma aufgefordert, den Wechsel des directors durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Eintragung beim Companies House of Cardiff oder einer Bescheinigung eines englischen Notars, jeweils mit Apostille, innerhalb von 2 Monaten nachzuweisen. Mit Schreiben vom 14.09.09 wurde an die Erledigung erinnert. Dieses Schreiben konnte an die Firma nicht mehr zugestellt werden. Darauf wurde dem neuen director, sowohl das Schreiben vom 21.07.09 als auch das Schreiben vom 14.09.09 zugestellt.

Eine Erledigung ist nicht erfolgt, der Wechsel des directors somit nicht nachgewiesen.

Die weiteren Ermittungen des Gerichts haben ergeben, dass das Gewerbe der Zweigniederlassung beim Gewerbeamt -- von der directorin zum 1.08.09 abgemeldet wurde. Eine neue Anmeldung des Gewerbes durch den "neuen" director liegt nicht vor."

Mein Freund, der neue director " hat freimündlich am 15.10.09 erklärt, dass er nicht director der englischen Linited sei und auch in England nie als socher eingetragen wurde und der Betrieb auch nicht von ihm fortgeführt werde. Mit Fax vom 20.10.09 teilt er mit: " ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich --, nicht als Geschäftsführer eingetragen bin und die Firma --- es nicht mehr gibt."
Nachdem der Wechsel der Vertretungsberechtigten somit nicht nachgewiesen ist, war die Anmeldung zurückzuweisen."

Dann erreichte mich der Beschluss vom 9.12.09, der die beabsichtigte, "die Zweigniederlassung im Handelsregister wegen unzulässiger Eintragung von Amts wegen zu löschen, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung dieser Verfügung Widerspruch erhoben wird."
Gründe zusammengefasst:
Die Aufforderung, den Wechsel des directors nachzuweisen ist erfoglos geblieben.
Der neue director hat mehrmal mitgeteilt, dass nie der director der Limited war und auch nie als solcher in England eingetragen wurde. Die Handelregisteranmeldung vom 26.05.09 wurde durch Beschluss vom 2.11.09 zurückgewiesen.
Die Zweigniederlassung wurde wegen vollständiger Aufgabe abgemeldet und eine gewerbeanmeldung unter dem neuen director liegt nicht vor.
Die Zweigniederlassung ist nicht mehr existent, die Eintragung im Handelsregister besteht zu unrecht. Die Vorraussetzungen für die Eintragung einer Zweigniederlassung liegen nicht mehr vor.

Die Eintragung im Handelsregister ist somit als unzulässig zu löschen.

Gegen diesen Beschluss wurde Widerspruch ehoben, allerdings zu spät.

Mein Problem ist, das ich ständig Rechnungen und Mahnungen bekomme, immer an die LTD, aber zu Händen von mir.
So wie ich das bisher mitbekommen habe, wäre das Problem behoben, wenn der neue director im Handelsregister eingetragen wäre. Denn in der Ausfertigung des Notars steht: "Das Gewinnbezugsrecht geht vom 1.01.09 an auf den Erwerber über. Wirtschaftlich tritt der Erwerber zu diesem Zeitpunkt in die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten ein."
Die Eintragung im Companies House of Cardiff wurde vorgenommen, laut der ausführenden Firma GoAhead. Allerdings habe ich noch nicht Post bekommen, wo das drin steht.

Bin ich nun noch director, oder nicht?
Muss ich mit meinem Privatvermögen, das nun wirklich nicht viel ist, dafür aufkommen, oder nicht?
Was passiert mit den Forderungen der Gläubiger, wenn die LTD aus dem Handelsregister gelöscht wurde?
Was muss ich tun, um schnellstmöglich da raus zu kommen?
Kann ich die Gläubiger auf den neuen director verweisen? Holt euch das Gled von ihm?

Aus der Einzelunternehmung stehen noch Forderungen vom Finanzamt offen, die ich nicht begleichen kann. Im Moment beziehe ich noch Hartz4 und ab April bin ich Studentin.
Was soll ich in dieser Sache machen?
Ein Fehler, der auch noch zu den unzähligen dazu kommt, ist, dass die Einzelunternehmung nicht zu dem Zeitpunkt abgemeldet wurde, wo die LTD bestand.

Ich sollte wissen, bleiben die Schulden an mir hängen, muss ich eine Privatinsolvenz machen?
Auch wenn diese Schulden nun auf die Kappe des neuen directors gehen, muss ich vielleicht wegen den Forderungen des Finanzamtes und noch zwei weiteren Gläubigern eine Privatinsolvenz machen. Kann ich das jetzt schon "anzetteln", auch wenn vielleicht noch mehr dazu kommt?


Ich weiß nicht, wie ich an die Sache herantreten soll. :|
Bitte um Hilfe!!!
nessi200700
 
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon RAKLOSE am 04.03.2010, 19:22

Director ist der, der in UK eingetragen ist. Auf die Eintragung in D kommt es nicht an. Haftungsrechtlich ist die deutsche HR Eintragung relativ egal. Es kommt allenfalls eine Rechtsscheinhaftung aus Gutglaubenschutz in Betracht. Bei Löschung der ZN entfällt diese natürlich.
Das Gewerbeamt hat falsch gehandelt, da die für die Umtragung nicht die dt. HR Eintragung verlangen können.
Also sehen was in UK passiert ist.
Gfls. mir die Company N° per PM senden, dann kann ich mehr dazu sagen.

ACHTUNG 3 Wochen Insolvenzantragsfrist tickt auch ohne HR Eintragung.
Viele Grüße, Michael Klose
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon Ahanit am 05.03.2010, 06:22

Also mit der Scheinfirma für einen Dritten hast du dich in die Nesseln gesetzt, andererseits ist die Limited aber Haftungsbeschränkt, insofern du also nicht Vertraglich auf die Beschränkung verzichtet hast, haftest du nur mit dem in deiner LTD erklärung angegebenen Betrag.
Mein Weg in die Selbständig könnt ihr in meinem Blog verfolgen http://news.ahanit.de Meine Kunst findet ihr unter http://kunst.ahanit.de
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon nessi200700 am 05.03.2010, 10:20

Hallo,
Gestern habe ich erfahren, dass der directorwechsel im UK eingetragen ist und die Unterlagen mich nächste Woche erreichen müssten. Wie geht es nun weiter? Kann ich die Gläubiger auf den neuen director verweisen? Vielleicht mit Kopie von dem Auszug aus dem Companies House?

Mir hat ein anderer Freund Hilfe angeboten. Er hat auch eine LTD und ist in der Gastronomie tätig. Er will mit mir nächste Woche zu seiner Steuerberaterin gehen und die Kosten für die Beratung tragen.
Denkt ihr, ich kann das bedenkenlos machen?, ohne Kosten für mich, oder ist das rechtlich nicht sicher für mich?

Mein/ der Steuerberater "meines Freundes" will die Buchhaltung erst rausrücken, wenn "mein Freund" die offenen Rechnungen beglichen hat. Immerhin hat er mir telefonisch versichert, er hole sich das Geld von ihm. Darf er das? Oder habe ich ein Recht auf meine Unterlagen?

"Mein Freund" hat seit Novemeber 09 eine Einzelunternehmung, aber auf den Namen seiner Tochter. Es lief nicht gut, er konnte beispiesweise die Telefonrechnung nicht zahlen. Wie ich gestern erfahren habe, hat er dann den Telefonanschluss einfach auf die LTD angemeldet. Genauso muss er es mit den Stadtwerken (Strom/Gas) gemacht haben. Muss ich mit Konzequenzen rechnen?

Ich habe Post vom Gerichtsvollzieher bekommen. 228€ müssen für einen Fehlalarm der Alarmanlage bezahlt werden, da die Polizei umsonst da war. Muss ich das aus meinem Privatvermögen bezahlen?
Der Volstreckungsbescheid ist an mich persönlich gerichtet.

Irgenwie scheint das alles nur die Spitze des Eisberges zu sein. Ich hoffe ich habe bald den Boden erreicht.

Liebe Grüße
nessi200700
 
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon riese am 05.03.2010, 12:43

Hallo Nessi,

Ich habe Post vom Gerichtsvollzieher bekommen. 228€ müssen für einen Fehlalarm der Alarmanlage bezahlt werden, da die Polizei umsonst da war. Muss ich das aus meinem Privatvermögen bezahlen?
Der Volstreckungsbescheid ist an mich persönlich gerichtet.


ein Vollstreckungsbescheid ohne vorherigen Mahnbescheid gibt es nicht! Sofort Rechtsmittel gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen mit der Begründung, Dir sei der Mahnbescheid nicht ordnungsgemäß zugegangen, Du beantragtest deswegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und legtest Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, da er an den falschen Adressaten gerichtet sei!

Oder hast Du den Mahnbescheid doch bekommen und die Frist verstreichen lassen aus Angst, den Prozeß zu verlieren? Wenn das passiert ist, warst Du ein Depp und das, was im Mahnbescheid steht, ist jetzt Evangelium! Leider beobachtet man immer wieder, dass Mahnbescheide nicht angegriffen werden, weil drinsteht "Legen Sie den Widerspruch nur ein, wenn Sie die Forderung für nicht gerechtfertigt halten. Ansonsten könnten Ihnen höhere Kosten entstehen" und der Empfänger weiß, dass es sich um eine berechtigte forderung handelt. Vergessen wird aber, dass Zeit geschunden wird und der Gerichtsvollzieher nicht in 14 Tagen auf der Matte steht, sondern - wenn überhaupt - frühestens in 1-2 Jahren.

Gruß
Rainer
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon RAKLOSE am 05.03.2010, 13:12

Wenn es eine öffentlich-rechtliche Forderung ist, sieht hier so aus, kann ohne VB vollstreckt werden. Die Behörde kann sich ihren Titel selbst schaffen.
Viele Grüße, Michael Klose
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon nessi200700 am 05.03.2010, 19:10

Hallo nochmals,

Kann ich mit dem anderen Freund, der mir seine Hilfe angeboten hat, zu seiner Steuerberaterin gehen? Er hat mir das angeboten und gesagt er trägt die Kosten für die Beratung. Können so Forderungen gegen mich entstehen?

Wie gehe ich das mit den Gläubiger an?
Einfach Kopie von dem Auszug aus dem Companies House vorlegen? Oder ist noch mehr nötig?
Ist es durch die Änderung des Directors (rückwirkend ab 01.01.09) wirklich so, dass ich für alles, was ab dem Zeitpunkt geschah, nicht verantwortich bin? ( nur zur Sicherheit :oops: )

Danke Tschüss
nessi200700
 
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon RAKLOSE am 05.03.2010, 19:40

STOP
Die Rückwirkung ist nicht eingetreten, geht auch gar nicht! Sehen Sie sich mal die Daten in meiner mail an.
Viele Grüße, Michael Klose
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon nessi200700 am 08.03.2010, 11:41

Hallo,
Freitag habe ich, aufgrund der mail, mit der ausführenden Firma telefoniert, die mir bestätigten, dass der directorwechsel auf den 01.01.09 datiert sei. Heute soll der beglaubigte Auszug aus dem Companies House ankommen. Dann hab ich es Schwarz auf Weiß.
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon RAKLOSE am 08.03.2010, 16:45

Es ist definitiv der 11.2. und 19.1. 2010
Viele Grüße, Michael Klose
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon nessi200700 am 09.03.2010, 18:13

Hallo,
also ich habs nun schwarz auf weiß vor mir. Datum der Ernennung: 01/01/2009;
Akzeptiert im Companies House am 11/02/2010.
Kann ich Kopien dieser Ernennungsurkunde den Gläubigern zukommen lassen, sodass sich diese an den neuen director wenden müssen?

mfg
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon Ahanit am 11.03.2010, 06:02

Das kannst du tun, da du ab änderungsdatum nicht mehr für die Geschicke der Firma verantwortlich bist. Allerdings alles was vor dem Änderungstermin ist, geht zu deinen Lasten.

Mir ist übrigens eingefallen:

Wenn die Firma dir gehörte, wie konnte dein "Freund" dann so einen Unsinn machen, hattest du ihm die Unterschriftsvollmacht gegeben oder wie ist das Gelaufen...???

Ich weiß jetzt nicht wie das mit einer LTD ist, aber wir kamen gestern auf die GmbH zu sprechen im Seminar, da ist der Verkäufer verpflichtet das Handelsregister einzusehen, ob der Gegenüber überhaupt zeichnungsberechtigt ist. Wenn natürlich im Register stand ja ist er, dann sind die Forderungen gegen die Firma ok, wenn er dort aber nicht als Zeichnungsberechtigt geführt war dann gehen die Forderungen dich eh nix an...

Ist halt die Frage, wie der Eintrag genau war/ist!!!!
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon nessi200700 am 15.03.2010, 14:03

Hallo,
das lief so, dass ich die Einzelunternehmung zuerst und dann die Limited für ihn gemacht habe. Er hat von Anfang an als Geschäftsführer agiert, allerdings alles runtergewirtschaftet. Deshalb hab ich gesagt, so gehts nicht weiter und wir gingen zum Notar um den directorwechsel rückwirkend zu machen.
Nur hat er sich anschließend nicht weiter darum gekümmert und ich hab mich nun um die Eintragung im Companies House gekümmert.
So weit ich weiß, und so wie ich "zeichnungsberechtigt" verstehe, war mein Freund das nie. Im Handeslregister war ich als Geschäftsfühererin eingetragen. Er war nirgends eingetragen und hat im Prinzip immer schwarz gearbeitet.

Ich habe aber nun ein Problem mit dem Finanzamt. Die Limited wurde erst im Mai 09 angemeldet. Von Oktober 08 bis Mai 09 waren die Gaststätten also auf mich angemeldet und das Finanzamt will nun pro Monat 380€ Umsatzsteuer. Die Limited besteht aber seit November 08 wofür das Finanzamt auch Steueranmeldungen will.
Kann ich irgendwie gletend machen, dass die Gaststätten seit gründung der Limited im November 08 von dieser betrieben wurden? Oder ist das definitiv von der Gewerbean/abmeldung abhängig?
Kann ich vielleicht jetzt nachträglich die Limited ab November anmelden?, oder nicht?

Danke

MfG
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon Ahanit am 15.03.2010, 18:26

Oh Gott

Finanzamt...

Bei denen mußt du für die Monate in denen du EInzelunternhemer warst eine eigene Steuererklärung machen. Dann mußt du den betreibswert auf die Limited überschreiben. Da du nach dem Gesetzt für das Komplette Jahr die Steuern machen mußt, mußt du für die restlichen Monate Nullmeldungen als Einzelunternehmer machen. Während die Limited normal abrechnet....

Am besten gehst du damit zum Steuerberater, hatte dir ein Freund nicht eh die Hilfe disbezüglich angeboten??
Und was die Lieferanten angeht, kannst du evtl. gucken ob du über den Verkauf an nicht Zeichnungsbefugte Person was machen kannst. Aber da setzt dich bitte mit einem Anwalt auseinander. Bei einer GMbH ist das so das alle Zeichnungsberechtigten Im Handelsregister eingetragen sein müssen. Ob das auch auf die Limited zutrifft weiß ich nicht mit Sicherheit. Evtl kannst du damit jede Forderung blocken gegen dich blocken.
Auch gegen deinen Freund würde ich gerichtlich vorgehen...
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon nessi200700 am 16.03.2010, 16:29

Hallo,
also der Steuerberater macht Nullmeldungen, dann bleibt lediglich der Oktober bei der Einzelunternehmung übrig. Aber was die Limited angeht, die wurde im November gegründet und ab 01.01.09 war ich nichtmehr directorin. Was ist mit November und Dezember im Bezug aufs Finanzamt?
Weil der neue director hat die Firma ja im Ist-Zustand übernommen. Kann ich somit davon ausgehen, dass alles im Bezug auf die Limited nur noch ihn angeht, auch im Bezug aufs Finanzamt für Nov. und Dez.?
Für die Limited muss man eine Bilanz für den Bundesanzeiger machen. Mein Steuerberater will dafür 500€. Ist das ein realistischer Preis?
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Re: Hilfe!! Directorwechsel - löschung im Handelsregister

Beitragvon celtus am 21.06.2010, 17:04

nessi200700 hat geschrieben:Hallo,
also der Steuerberater macht Nullmeldungen, dann bleibt lediglich der Oktober bei der Einzelunternehmung übrig. Aber was die Limited angeht, die wurde im November gegründet und ab 01.01.09 war ich nichtmehr directorin. Was ist mit November und Dezember im Bezug aufs Finanzamt?
Weil der neue director hat die Firma ja im Ist-Zustand übernommen. Kann ich somit davon ausgehen, dass alles im Bezug auf die Limited nur noch ihn angeht, auch im Bezug aufs Finanzamt für Nov. und Dez.?
Für die Limited muss man eine Bilanz für den Bundesanzeiger machen. Mein Steuerberater will dafür 500€. Ist das ein realistischer Preis?

500 EUR fuer eine Handelsbilanz? Kommt auf den Umfang an. SInd alle Sublegers korrekt gefuehrt? dann kann es auch fuer weniger. Kontaktiere uns ueber[corporate@celtus.org]. Im uebrigen greift die haftungsbeschraenkung der Ltd nur dann, wenn alle stautaeren Pflichten in England erfuellt sind. ( Zum Beispiel Annual Financial Statements). Wenn das Unternehmen jedoch mit dormant accounts in dencompnies house records steht obwohl activitaeten in Deutschland vorgefallen sind, sind die niedergelegten accounts nichtig, die company out of compliance und die Directoren persoenlich haftbar.
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