Ich bin in einem großen Chaos.
Am 25.11.2008 wurde meine LTD angemeldet. Davor hatte ich eine Einzelunternehmung. Ich habe meinen Namen hergegeben, war sozusagen Strohnmann, für einen Freund.
Da dieser nur Mist baute und eine Menge Schulden machte, wollte ich die Sache beenden.
Am 26.05.2009 waren wir beim Notar. Der directorwechsel wurde auf den 01.01.2009 festgelegt.
Eigentlich sollte dann eine Gewerbeummeldung stattfinden, dass der neue director eingetragen ist.
Die Dame vom Ordnungsamt wollte dies aber erst machen, wenn der neue director im Handelsregister eingetragen ist.
Am 1.08.09 wurde das Gewerbe dann von mir abgemeldet und danach nicht von meinem "Freund" aufgenommen.
Am 21.07.09 verlangte das Registergericht- Handelsregister eine beglaubigte Abschrift aus dem Register des Companies House of Cardiff als Nachweis des Wechsels des directors.
Am 2.11.09 wurde mir der Beschluss des Handelsregisters zugesandt, der beinhaltete:
Die Handelsregisteranmeldung vom 26.05.09 über das Ausscheiden der directorin (also mich) und der Bestellung des directors( mein Freund) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
"Gründe: Am 21.07.09 wurde die Firma aufgefordert, den Wechsel des directors durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Eintragung beim Companies House of Cardiff oder einer Bescheinigung eines englischen Notars, jeweils mit Apostille, innerhalb von 2 Monaten nachzuweisen. Mit Schreiben vom 14.09.09 wurde an die Erledigung erinnert. Dieses Schreiben konnte an die Firma nicht mehr zugestellt werden. Darauf wurde dem neuen director, sowohl das Schreiben vom 21.07.09 als auch das Schreiben vom 14.09.09 zugestellt.
Eine Erledigung ist nicht erfolgt, der Wechsel des directors somit nicht nachgewiesen.
Die weiteren Ermittungen des Gerichts haben ergeben, dass das Gewerbe der Zweigniederlassung beim Gewerbeamt -- von der directorin zum 1.08.09 abgemeldet wurde. Eine neue Anmeldung des Gewerbes durch den "neuen" director liegt nicht vor."
Mein Freund, der neue director " hat freimündlich am 15.10.09 erklärt, dass er nicht director der englischen Linited sei und auch in England nie als socher eingetragen wurde und der Betrieb auch nicht von ihm fortgeführt werde. Mit Fax vom 20.10.09 teilt er mit: " ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich --, nicht als Geschäftsführer eingetragen bin und die Firma --- es nicht mehr gibt."
Nachdem der Wechsel der Vertretungsberechtigten somit nicht nachgewiesen ist, war die Anmeldung zurückzuweisen."
Dann erreichte mich der Beschluss vom 9.12.09, der die beabsichtigte, "die Zweigniederlassung im Handelsregister wegen unzulässiger Eintragung von Amts wegen zu löschen, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung dieser Verfügung Widerspruch erhoben wird."
Gründe zusammengefasst:
Die Aufforderung, den Wechsel des directors nachzuweisen ist erfoglos geblieben.
Der neue director hat mehrmal mitgeteilt, dass nie der director der Limited war und auch nie als solcher in England eingetragen wurde. Die Handelregisteranmeldung vom 26.05.09 wurde durch Beschluss vom 2.11.09 zurückgewiesen.
Die Zweigniederlassung wurde wegen vollständiger Aufgabe abgemeldet und eine gewerbeanmeldung unter dem neuen director liegt nicht vor.
Die Zweigniederlassung ist nicht mehr existent, die Eintragung im Handelsregister besteht zu unrecht. Die Vorraussetzungen für die Eintragung einer Zweigniederlassung liegen nicht mehr vor.
Die Eintragung im Handelsregister ist somit als unzulässig zu löschen.
Gegen diesen Beschluss wurde Widerspruch ehoben, allerdings zu spät.
Mein Problem ist, das ich ständig Rechnungen und Mahnungen bekomme, immer an die LTD, aber zu Händen von mir.
So wie ich das bisher mitbekommen habe, wäre das Problem behoben, wenn der neue director im Handelsregister eingetragen wäre. Denn in der Ausfertigung des Notars steht: "Das Gewinnbezugsrecht geht vom 1.01.09 an auf den Erwerber über. Wirtschaftlich tritt der Erwerber zu diesem Zeitpunkt in die Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten ein."
Die Eintragung im Companies House of Cardiff wurde vorgenommen, laut der ausführenden Firma GoAhead. Allerdings habe ich noch nicht Post bekommen, wo das drin steht.
Bin ich nun noch director, oder nicht?
Muss ich mit meinem Privatvermögen, das nun wirklich nicht viel ist, dafür aufkommen, oder nicht?
Was passiert mit den Forderungen der Gläubiger, wenn die LTD aus dem Handelsregister gelöscht wurde?
Was muss ich tun, um schnellstmöglich da raus zu kommen?
Kann ich die Gläubiger auf den neuen director verweisen? Holt euch das Gled von ihm?
Aus der Einzelunternehmung stehen noch Forderungen vom Finanzamt offen, die ich nicht begleichen kann. Im Moment beziehe ich noch Hartz4 und ab April bin ich Studentin.
Was soll ich in dieser Sache machen?
Ein Fehler, der auch noch zu den unzähligen dazu kommt, ist, dass die Einzelunternehmung nicht zu dem Zeitpunkt abgemeldet wurde, wo die LTD bestand.
Ich sollte wissen, bleiben die Schulden an mir hängen, muss ich eine Privatinsolvenz machen?
Auch wenn diese Schulden nun auf die Kappe des neuen directors gehen, muss ich vielleicht wegen den Forderungen des Finanzamtes und noch zwei weiteren Gläubigern eine Privatinsolvenz machen. Kann ich das jetzt schon "anzetteln", auch wenn vielleicht noch mehr dazu kommt?
Ich weiß nicht, wie ich an die Sache herantreten soll.
Bitte um Hilfe!!!
