Hallo liebe Experten,
seit einigen Stunden durchforste ich dieses Forum auf eine Antwort bezüglich der Haftungsvergütung!
Die Frage: "Muss eine Ltd & Co. KG an eine Limited eine Haftungsvergütung bezahlen?"
Unser Firmenkonstrukt:
Zwei Personen sind beteiligt: Ich und mein Bruder.
Limited:
Mein Bruder ist Director der Limited und ich wurde zusätzlich als Geschäftsführer per Gesellschaftsvertrag bestellt. Beide haben gleichermaßen Einlagen von ein paar Pounds.
Die Limited macht in Deutschland keinen Umsatz und ist lediglich Komplimentär für die Ltd & Co KG.
Sie ist beim Gewerbeamt (keine Ahnung ob das so richtig ist) angemeldet.
Limited & Co KG
Wir beide sind hier Kommanditisten und haben Einlagen von 100€.
Leider kamen vom Finanzamt zwei Schreiben:
Schreiben 1: "Wir wollen eine Steuererklärung für die Limited"
Braucht man denn eine Steuererklärung für das deutsche Finanzamt?
Schreiben2: "Die Ltd & Co KG soll eine Haftungsvergütung von 1000€ an die Limited bezahlen!"
Muss denn tatsächlich eine Haftungsvergütung bezalht werden?
Habe gelesen dass eine Haftungsvergütung ca 5% von der Kapitaleinlage sein soll. Das währen 5€! Wie kann das Finanzamt dann 1000€ verlangen?
Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus!
Liebe Grüße
IDS Software