Haftungsvergütung

Haftungsvergütung

Beitragvon IDS Software am 27.04.2009, 12:21

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Hallo liebe Experten,
seit einigen Stunden durchforste ich dieses Forum auf eine Antwort bezüglich der Haftungsvergütung!
Die Frage: "Muss eine Ltd & Co. KG an eine Limited eine Haftungsvergütung bezahlen?"

Unser Firmenkonstrukt:
Zwei Personen sind beteiligt: Ich und mein Bruder.

Limited:
Mein Bruder ist Director der Limited und ich wurde zusätzlich als Geschäftsführer per Gesellschaftsvertrag bestellt. Beide haben gleichermaßen Einlagen von ein paar Pounds.
Die Limited macht in Deutschland keinen Umsatz und ist lediglich Komplimentär für die Ltd & Co KG.
Sie ist beim Gewerbeamt (keine Ahnung ob das so richtig ist) angemeldet.

Limited & Co KG
Wir beide sind hier Kommanditisten und haben Einlagen von 100€.

Leider kamen vom Finanzamt zwei Schreiben:
Schreiben 1: "Wir wollen eine Steuererklärung für die Limited"
Braucht man denn eine Steuererklärung für das deutsche Finanzamt?

Schreiben2: "Die Ltd & Co KG soll eine Haftungsvergütung von 1000€ an die Limited bezahlen!"
Muss denn tatsächlich eine Haftungsvergütung bezalht werden?
Habe gelesen dass eine Haftungsvergütung ca 5% von der Kapitaleinlage sein soll. Das währen 5€! Wie kann das Finanzamt dann 1000€ verlangen?

Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus!

Liebe Grüße
IDS Software
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Re: Haftungsvergütung

Beitragvon RAKLOSE am 28.04.2009, 08:45

Haftungsvergütung muss gezahlt werden. 1000 Euronen sind Quatsch. Die Vergütung entspricht in etwa 5-10 % des Haftungskapitals.

Steuerlich muss die Ktär Ltd in D erfasst werden.
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Re: Haftungsvergütung

Beitragvon IDS Software am 29.04.2009, 09:16

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Was mir nun einfach nicht klar ist:

1. Wenn wir nun eine Haftungsvergütung bezahlen, dann hat die Limited in Deutschland Einnahmen und macht Umsatz. Das soll sie doch aber nicht! Die soll doch nur Komplimentär für die Ltd & Co KG sein. Soweit ich das verstehe ist die Limited dann Geschäftlich tätig und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Oder sehe ich da was falsch?

2. Soweit ich weiß, kann man beim CompaniesHouse einen "Dormant-Company-Account" einreichen. Dürfen wir denn das überhaupt noch wenn eine Haftungsvergütung bezahlt wird? Oder müssen wir nun extra nur wegen ein paar Euro eine englische Steuererklärung machen?

LG
Daniel
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Re: Haftungsvergütung

Beitragvon RAKLOSE am 29.04.2009, 09:31

1. Keine gewerbliche Tätigkeit kein HR
2. Keine signifikanten Umsätze= dormant
Steuern s.o.
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Re: Haftungsvergütung

Beitragvon marcus-ritscher am 06.10.2009, 09:42

Für Leute, die das Thema noch interessiert.

zu 1. Das Thema Haftungsvergütung ist immer wieder Stein des Anstosses für Diskussionen. Grundsätzlich sollte man die Rechtsbereiche trennen, dann fällt alles etwas einfacher. Handelsrechtlich macht die Haftungsvergütung noch lange keine Niederlassung, da sind sich so ziemlich alle Kommentatoren einig. Einige Finanzämter wollen in diesen Fällen zwar trotzdem eine Handelsregister-Eintragung; aber da liegen die Beamten einfach falsch.

Für mich wesentlich maßgeblicher ist das Wirtschaftliche: Da muss einfach gesagt werden, dass auch die Limited als Komplementärgesellschaft wirtschaftlich "leben" muss. Im Ergebnis heißt das, dass die Haftungsvergütung so hoch sein muss, dass die Limited-Gesellschaft alle Kosten decken kann, sonst gerät der director irgendwann in die Haftung. Hier kann natürlich versucht werden, so viel Kosten wie möglich auf die KG abzuwälzen, das ist aber nicht immer vollständig möglich, sodass gar nichts anderes übrig bleibt, als eine Haftungs- bzw. besser eine Geschäftsführungsvergütung zu vereinbaren.

Zum Thema Steuern: Es ist absolut klar und eindeutig, dass auch die Limited-Gesellschaft in Deutschland steuerpflichtig ist und die Finanzämter eine Steuererklärung erwarten dürfen. Bestandteil der Steuererklärung ist auch der Jahresabschluss. Um den Jahresabschluss kommt man also nicht herum (hier läßt sich aber viel Aufwand sparen, weil Vieles nicht so formell abläuft, wie bei einer GmbH oder einer UG).

zu 2. Dormant Account: Auf den Internetseiten des Companies House läßt sich da relativ klar lesen, dass dieser nur dann geht, wenn keine (bzw. kaum) Geschäftsvorfälle stattgefunden haben. Es sind lediglich ein paar Sachen erlaubt, die aber ausschließlich mit der Erfüllung gesetzlicher Pflichten im Companies House zu tun haben; also keine Haftungsvergütung, keine Steuerberatungskosten, kein Gebühr für das Registered Office an Provider etc. In aller Regel dürften die Voraussetzungen für "deutsche" Limited-Gesellschaften nicht vorliegen bzw. wenn man trotzdem einen dormant account abgibt, widerspricht dies evtl. der deutschen Steuererklärung und ist damit falsch. Ob sich daraus irgendwelche Konsequenzen ergeben, muss jeder selbst entscheiden.

Marcus Ritscher
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Re: Haftungsvergütung

Beitragvon timonac am 22.12.2009, 14:27

Hallo,

also wenn ich das richtig verstehe wäre das wie folgt:

Die KG zahlt der LTD eine Haftungsvergütung von sagen wir 5% der Haftungseinlage im Jahr.
Das wären bei 100€ also 5€ im Jahr. Wenn diese Firma im Oktober gegründet wurde, wird dann auf Monate aufgeteilt? Dann wäre das eine Rechnung der Ltd an die KG von 1,25€ und die OHNE Mehrwertsteuer.

In Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuer usw. wäre also das Einkommen der LTD 1,25€?! ist das so richtig?

Im Folgejahr, wenn z.B. die Kosten für Secretary usw. dazu kommen, sollte man eine Haftungsvergütung in Höhe der Kosten wählen, damit der Gewinn der Ltd = 0 ist.
Kann man das so machen, oder habe ich einen Denkfehler?

Viele Grüße

Timo
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Re: Haftungsvergütung

Beitragvon marcus-ritscher am 22.12.2009, 15:01

Ja richtig, wenn ansonsten keine Kosten auf Ebene der Limited anfallen.

Realistisch ist das aber nicht, da Gründungskosten und andere Kosten auch noch anfallen, für die bereits im ersten Jahresabschluss zumindest Rückstellungen zu bilden sind. Da macht es mehr Sinn, auch für das erste Jahr einen höheren Betrag zu vereinbaren, mit dem die Limited wirtschaftlich auskommen kann.

Aber nochmal: So wie Sie das formulieren, haben Sie recht.

Marcus Ritscher
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Re: Haftungsvergütung

Beitragvon timonac am 22.12.2009, 15:12

Sehr geehrter Herr Ritscher,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Eine Frage dazu noch - muss man denn die Gründungskosten zwangsläufig führen?
Ich habe diese Privat gezahlt und hatte auch nicht vor sie steuerlich geltend zu machen.

Sollte dann doch ohne diese funktionieren?!

Viele Grüße

Timo
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