Haftungsfragen in der Ltd & CoKG

Haftungsfragen in der Ltd & CoKG

Beitragvon CashDesign am 05.10.2008, 14:01

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Hallo,

oft lese ich die Empfehlung, für die Arbeit in Deutschland eine Ltd & CoKG zu gründen.

Angeführt werden steuerliche und haftungsrechtliche Vorteile als da wären:
    a) Steuern - Versteuerung der Gewinne auf Ebene der Kommanditisten (mit persönlichem
    Einkommenssteuersatz)
    b) Haftung - Begrenzung der Haftung auf das Vermögen der KG sowie der (vollhaftenden) Ltd.
Weiter lese ich oft, der Director solle keine Haftungsvergütung mit der KG vereinbaren, um den Verwaltungs-/Buchhaltungsaufwand bei der Ltd. "im Sinne wirtschaftlichen Handelns" zu sparen.

Diese Argumentationskette wirkt auf den ersten Blick stimmig, wirft für mich allerdings einige grundlegende (Haftungs)Fragen auf.

Für die folgende Betrachtung gehe ich von folgenden Prämissen aus:
    1. Standardgründung der Ltd mit GBP 100 Haftungskapital
    2. 1 Kommanditist mit € 100,00 Bareinlage
    3. 1 Director (Wohnsitz spielt keine Rolle)
    4. auf eine Haftungsvergütung der Komplementär-Ltd wird verzichtet
    5. Betriebsvermögen der KG € 1.000,00
    6. Forderungen von Lieferanten iHv. € 3.000,00, überfällig seit 30 Tagen
    7. Insolvenzantrag wurde für die deutsche KG rechtzeitig gestellt

Folgende Fragen treten auf:
    a) wird der Insolvenzverwalter versuchen, die pers. haftende Gesellschafterin heranzuziehen ?
    (im obigen Beispiel ist diese ja nahezu vermögenslos, also läuft das ins Leere)

    b) wird der Director vom Insolvenzverwalter (wg. fraudulent/wrongrul trading) in die Haftung genommen, da er als Vertretungsberechtigter sowohl der KG als auch der Ltd. Verbindlichkeiten eingegangen ist, deren Deckung möglicherweise ungewiß war ?

    c) Wird ein Gläubiger möglicherweise im Klagewege sowohl die KG als auch deren pers. haftende Gesellschafterin (die Ltd) in Anspruch nehmen und gleichfalls die Durchgriffshaftung auf den Director (s.o.) begehren ?

    d) Ist dem (deutschen) Director klar, daß er ggfs. neben der deutschen InsO auch die Vorschriften des CA zur Insolvenz zu beachten hat ?

Ich bin auf die Gedanken der Fachleute gespannt - auch Gedanken der Gründungsagenten hierzu sind ausdrücklich erwünscht. Genauso einen auf meinen Deckel, wenn ich mit den og. Fragestellungen/ Annahmen völlig falsch liegen sollte.

Mfg
CashDesign

edit: ähnliche Überlegungen werden auch HIER angestellt.
CashDesign
 
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Re: Haftungsfragen in der Ltd & CoKG

Beitragvon MEC am 28.09.2009, 13:02

Wie kann auf eine Haftungsvergütung der Komplementär-Ltd verzichtet werden?
Das sieht mir ganz stark nach einen Eigentor aus.

Der Direktor ist gesetzlich verpflichtet im sinn der Gesellschaft zu handeln und verzichtet auf eine Vergütung durch die KG geht aber das volle Haftungsrisiko ein!
Wenn der Ltd-Direktor auch noch Kommanditist ist wird es ganz gefährlich, somit könnte man diesen unterstellen das er die KG bevorzugt habe.

Die Haftung wegen Fraudulent Trading, ist relative selten da dies meist nur schwer zu Beweisen ist. Fraudulent Trading liegt vor wenn jemand in betrügerischer Absicht gehandelt hat und Gläubiger vorsätzliche getäuscht hat.

Die Haftung wegen Wrongful Trading ergibt sich sobald die Geschäftsführung neue Schulden aufnimmt obwohl dieser klar sein gewesen sein müsste das die Gesellschaft dies nicht tilgen kann. Der Director ist stets verpflichte alles erdenkliche zu unternehmen um Schaden von den Gläubigern und der Gesellschaft abzuwenden.

Nach den Wrongful Trading Rule haftet ein Director nach Eröffnung eines Insolvenzverfahren, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass eine vernünftige Chance besteht, die Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden, und er nicht jeden Schritt unternommen hat, um die Nachteile für die Gläubiger zu minimieren sowie für alle getätigte Rechtsgeschäfte und geschäftlichen Transaktionen nach diesen Zeitpunkt.


Wenn die Ltd keine Vergütung erhält könnte jemand versuchen den Director daraus einen Strick zu drehen, ob er damit durchkommt ist eine andere Frage. Jedoch verursacht dies erst einmal Kosten und der Ausgang des Rechtsstreit ist umgewiss.
Wer eine Haftungsvergütung der Komplementär-Ltd zahlt hat einen Angriffspunkt schon einmal ausgeschlossen.
Ein weitere Punkt wäre auch die Vorschriften genausten einzuhalten und nicht mal schnell die Accounts durch einen Fachmann zu erstellen lassen. Es gibt auf britischer Seite sicherlich genügen Punkte die vielen Limited-Bereibern aus Deutschland umbekannt sind und somit ein Gefahrenpotential für mögliche persönliche Haftungsnahme bergen.

Nach meiner Meinung begeben sich viele Ltd-Betreiber damit auf ganz dünnes Eis und vertrauen ihren Ltd-Proviedern fast blind. Haben Sie sich mal gefragt welche dieser Experten sich in der deutschen und britischen Steuer- und Gesellschaftsrechts wirklich auskennen?
MEC
 
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Re: Haftungsfragen in der Ltd & CoKG

Beitragvon maltamasche am 29.09.2009, 11:56

1. Ist die Haftungsvergütung nicht gesetzlich zwingend. Im Übrigen würde Sie sich nach dem Haftungsrisiko bemessen. Wie hoch wäre das bei einer Limited ?
2. Wird im Insolvenzfall immer irgendeiner versuchen dem Geschäftsführer einen Strick zu drehen. Ist ja auch verständlich und führt zu nichts.
3. Wenn die Limited nichts weiter tut als als Komplementär zu agieren ist doch der Papierkram relativ übersichtlich und wird von jeder normalen Agentur mit erledigt.

Das es in diesem Geschäft auch Cowboys gibt ist wohl jedem klar. Aber die gibt es auch bei der steuerberatenden Zunft.
maltamasche
 
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