Haftung nach Austritt Limited

Haftung nach Austritt Limited

Beitragvon oester2000 am 13.06.2010, 14:02

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Hallo! Wollte mal wissen ob man nach Niederlegung seines Amtes als Director und Überschreibung seiner shares noch für Rechnungen haftbar gemacht werden kann die aus der aktiven zeit stammen aber erst danach gestellt wurden. Rechnung Steuerberater für das letzte Jahr als Director.Die Rechnung wurde aber erst in diesem jahr gestellt.

Vielen Dank
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Re: Haftung nach Austritt Limited

Beitragvon maltamasche am 14.06.2010, 07:56

Es ist durchaus üblich, dass der steuerberater seine Rechnung erst nach Ablauf des Geschäftsjahres stellt.

Die persönliche Haftung des GF kann ich mir dann vorstellen, wenn Sie versäumt haben die Insolvenz anzumelden oder der Steuerbearter in seinem Vertrag eine entsprechende Klausel zur Haftung des GF und mitunter sogar der Gesellschafter drin hat, was nicht unüblich ist.

Wenn dies alles nicht zutrifft wüsste ich nicht auf welcher Grundlage eine Haftung basiéren sollte.
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Re: Haftung nach Austritt Limited

Beitragvon celtus am 21.06.2010, 16:49

oester2000 hat geschrieben:Hallo! Wollte mal wissen ob man nach Niederlegung seines Amtes als Director und Überschreibung seiner shares noch für Rechnungen haftbar gemacht werden kann die aus der aktiven zeit stammen aber erst danach gestellt wurden. Rechnung Steuerberater für das letzte Jahr als Director.Die Rechnung wurde aber erst in diesem jahr gestellt.

Vielen Dank

Wenn fuer die damlas noch ausstehende Steuerberatungsrechnung eine ensprechende Rueckstellung gebildet wurde, die Bestand der Uebertragungsbilanz war zum Ultimo des Verkaufs, dann sollte daraus keine perseonliche Verbindlichkeit abgeleitet werden koennen., da der Kaeufer die Firma mit allen Luesten und Lasten uebernimmt. Auch wenn bei der Uebertragung der Ltd kein Notar erforderlich ist, sollten Sie doch wenigstens einen Kaufvertrag haben, der den Bilanzstichtag festlegt und ein Ubergabeprotokoll (Bilanz) mit allen Vermoegengegenstaenden und Verbindlichkeiten, einschliesslich schwebender)
Wenn Sie diese spaeten Rechnungen jedoch nicht in der Uebertragungbilanz haben, dann sind Sie schon haftbar, da es Ihre Pflicht gewesen waere als Principal Shareholder und Director den neuen Eigner auf alle schwebenden Verbindlichkeiten hinzuweisen. Zumindestens nach Anglikanischem Recht muessten Sie fuer die Rechnung gerade stehen und nach meinem Verstaendnis ist das nach Deutschem Recht nicht viel anders.
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