CashDesign hat geschrieben:Hier ist DRINGEND ein Blick in das Kreditwesengesetz [KWG] erforderlich.
Sofern das ganze mehr als ein Hobby sein soll, sind eine ganze Menge an Auflagen erforderlich. Selbst die Gründung eines privaten Investmentclubs bedarf einer gehörigen Menge an Vorarbeiten und qualifizierter Beratung.
MfG
CashDesign
firestarter hat geschrieben:CashDesign hat geschrieben:Hier ist DRINGEND ein Blick in das Kreditwesengesetz [KWG] erforderlich.
Sofern das ganze mehr als ein Hobby sein soll, sind eine ganze Menge an Auflagen erforderlich. Selbst die Gründung eines privaten Investmentclubs bedarf einer gehörigen Menge an Vorarbeiten und qualifizierter Beratung.
MfG
CashDesign
Danke für die Tipps.
Wie kann es so kompliziert und noch dazu genehmigungspflichtig sein, eigenes Vermögen zusammen mit dem einiger Freunde und Bekannter innerhalb einer KG anzulegen?
Was soll das eigentlich? Wer kann einem denn vorschreiben, ob man sowas machen darf und wie man dabei vorzugehen hat? In den USA hat ein gewisser Warren Buffett 1956 genau dasselbe gemacht und ich habe nirgends etwas davon gelesen, dass er je eine Genehmigung dafür gebraucht hätte.
Mich beschleicht der Verdacht, dass man in diesem unserem schönen Lande ja davon abgehalten werden soll, sein Kapital selbst (evtl. aber auch mit anderen zusammen) anzulegen. Ja, OK - als Kleinscheißanleger darf man seine Kohle ganz allein investieren. Und das, was nach der Einführung der Abgeltungsteuer noch an Liquidität unterjährig übrig bleibt, darf man auch schön reinvestieren. Bis man irgendwann in 20 Jahren mal bei einer Million angekommen ist (oder auch nicht).
Sofern man genug Geld hat, kann man aber auch eine Kapitalgesellschaft gründen und dann der Abgeltungsteuer ein Schnippchen schlagen (sofern sie nicht eh irgendwann wieder abgeschafft wird, was aber hierzulande dauern kann, wie wir alle wissen).
Letzteres haben wir jedenfalls nun gemacht und können dadurch soviele Aktionäre wie wir finden können am Gewinn beteiligen und dadurch natürlich auch Kapital aufnehmen bis wir platzen. (OK, das letztere war ein Scherz, denn soviel gibt's in Deutschland dafür wohl nicht - das meiste hängt ja eh in irgendwelchen Bausparverträgen und KLVen fest).
Aber gut, Problem gelöst. Man muss eben keine KG sondern eine AG gründen. Nur falls es jemanden noch interessieren sollte...
celtus hat geschrieben:Wie Sie selbst sagen, Warren Buffet tat dies 1956 und wir haben jetzt 2011, also 1956 noch keine Geldwaeschegesetz auf EU niveau, noch keine Anti Terror Massnahmen in Folge 9/11 etc, etc
Die Gruendung einer AG loest das Problem nicht. Welche Gesllschaftform auch immer, Sie brauchen eine BaFin Genehmigung. Neben Steuerunbedenklichkeit sind also Mittelherkunft ein Thema, Sicherungseinlagen im Falle ungedeckter Derivate etc, etc ,
celtus hat geschrieben:Bei eigenem Vermoegen ist dass weniger ein problem, aber dann braeuchten Sie ja auch keine Vermoegensgesellschaft. Da Sie aber im Falle von mehreren (auch Stillen) Teilhabern das Geld Dritter mitverwalten hat Cash Design recht, dass ist ein streng regulierter Markt. Selbst in UK oder Ireland haben alle moeglichen Behoerden inzwischen da ihre regulatorien eingerichtet. Vielleicht sind Jurisdictions wie Zypern oder Malta da noch liberaler, wenn dann aber nur wenn operations auch von dort gefuehrt werden, also virtual office ist keine option denke ich. Schaunen Sie mal auf die site der BaFin, da steht eine Menge ueber die gesetzten Grenzen
mariamarry hat geschrieben:Komischerweise scheint es bei Immobilien Investments genauso bürokratische Schwierigkeiten zu geben, wie neulich auf das KAG (Kapitalanlagegesetz) verwiesen wurde. Und mir kommt das so vor, als wolle man eine Mücke mit einem Elefanten erschlagen. Was haben Immobilieninvestments kleinerer Art, also keine offenen, geschlossenen Fonds... mit Terrorgesetzen und Geldwäschegesetzen zu tun.
Donald Trumpp hat mit Immobilieninvestments in New York angefangen, und ich glaube nicht, dass man ihm so viele bürokratische Hürden in den Weg gestellt hat.
Firestarter danke für deinen hilfreichen Beitrag.
firestarter hat geschrieben:celtus hat geschrieben:Bei eigenem Vermoegen ist dass weniger ein problem, aber dann braeuchten Sie ja auch keine Vermoegensgesellschaft. Da Sie aber im Falle von mehreren (auch Stillen) Teilhabern das Geld Dritter mitverwalten hat Cash Design recht, dass ist ein streng regulierter Markt. Selbst in UK oder Ireland haben alle moeglichen Behoerden inzwischen da ihre regulatorien eingerichtet. Vielleicht sind Jurisdictions wie Zypern oder Malta da noch liberaler, wenn dann aber nur wenn operations auch von dort gefuehrt werden, also virtual office ist keine option denke ich. Schaunen Sie mal auf die site der BaFin, da steht eine Menge ueber die gesetzten Grenzen
Danke für Ihre Beiträge. Habe den ersten allerdings erst später entdeckt (Sie haben zweimal kurz hintereinander geantwortet, daher erkannte ich zuerst nur den letzten Beitrag).
Will nur noch kurz zu dem "Problem BAFin" Stellung nehmen:
Es ist richtig, dass es sich um "eigenes Vermögen" handelt. Das ist aber insofern immer der Fall, wenn eine AG ihr eigenes Kapital anlegt. Dies ist eben das Eigenkapital der Gesellschaft oder Fremdkapital in Form von Darlehen o. ä. Da es sich hier aber um kein Treuhandvermögen oder einen Investment Fonds handelt, dürfte die BAFin schlicht nix zu melden haben.
Eine Aktiengesellschaft ist ein ganz normales Unternehmen wie Siemens oder SAP. Auch wenn es nur um die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen geht. Dabei handelt es sich nämlich immer um das Kapital der Gesellschaft selbst und nicht um Vermögen Dritter. Eine Stille Beteiligung (ob typisch oder atypisch) hat wieder andere Konsequenzen. Aber selbst dann wage ich zu behaupten, dass es die BAFin (also Vater Staat) einen feuchten Kehricht angeht, wie das Kapital investiert wird.
Die ganzen bürokratischen Hürden, die Sie genannt haben, beziehen sich m. E. allein auf Investment Fonds bzw. deren Kapitalanlagegesellschaften (KAG). Hier müssen auch die Einlagen der Investoren strikt getrennt vom Vermögen der Gesellschaft verwahrt werden (sog. Sondervermögen).
Es ist aber ein himmelweiter Unterschied, ob Sie nun eine KAG gründen (GmbH oder AG) und dann einen Fonds auflegen, oder ob Sie einfach nur eine AG oder GmbH gründen, die ihr eigenes Kapital verwaltet und investiert. Sobald jemand sich an der AG beteiligt und Aktionär wird, gibt er den Anspruch auf das eingelegte Vermögen auf und erhält dafür einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Form von Aktien der Gesellschaft.
Natürlich bräuchte man strenggenommen keine AG oder GmbH um sein eigenes Vermögen zu verwalten. Anders sieht es aber aus, wenn Sie auch andere beteiligen und auf diese Weise Kapital aufnehmen wollen. Das geht nur als Investment Fonds oder Beteiligungsunternehmen.
Man könnte auch einfach eine KG gründen, unterläge dann aber auch der Abgeltungssteuer (da Personengesellschaft). Außerdem würde hier evtl. die BAFin tatsächlich etwas zu regulieren haben, da Personengesellschaften eben rechtlich gesehen ein sehr schwaches Konstrukt zur Vermögensverwaltung sind. Aber da müsste ich mich noch schlauer machen als ich eh schon bin und dafür fehlt mir momentan die Zeit...
Da wir keinen Fonds auflegen wollten und auch keine 2,5 oder 5 Mio. an Kapital zur Verfügung haben, haben wir eben den Weg der AG-Gründung beschritten. (Die ist übrigens nun am 01.02.2011 auch eingetragen worden, wie unser Notar am 04.02.2011 per Mail mitteilte.)
Insofern können wir nun soviele Aktionäre und damit Kapital aufnehmen, wie wir finden können und es so investieren, wie der Vorstand es für richtig hält. Und die BAFin hat hier rein gar nichts zu melden.
Erst in dem Moment, in dem wir den Börsengang beschließen, greifen dann auch die Regulierungen für börsennotierte Unternehmen, wie auf der Site der BAFin ausführlich beschrieben wird:
http://www.bafin.de/cln_161/nn_724052/D ... __nnn=true
Da wir aber eben noch nicht börsennotiert und auch keine Bank oder Finanzdienstleister, KAG (mit Investment Fonds) oder Versicherer oder Pensionsfonds sind, entfällt für uns die Regulierung durch die BAFin gänzlich.
Sorry, wenn ich hier nun jemanden enttäuschen muss, aber so einfach ist es tatsächlich...
celtus hat geschrieben:Solange Sie wie gesagt eigens Vermoegen in der Gesellschaft verwalten , kann ich Ihren Denkansatz nachvollziehen, Sobals as sich jedoch um Stille Beteiligungen handelt, verwalten Sie Gelder Dritter, da stille beteiligungen kein Mitspracherecht auf die Anlagestrategie oder irgend eine andere operative entscheidung der unternehmungsfuehrung einfluss hat, sie kann nicht mal Vorstand und aufsichtsrat zur rechenschaft ziehen ausser durch zivile schadensersatzklage im schadensfall. Ausserdem sthen sie bei stillen Beteiligung immer mit dem Thema Geldwaeschegesetz konfrontiert, egal ob Ihre "stillen" Investoren Mobsters sind oder Zahnaerzte.
eskystreme hat geschrieben:Mich würde mal interessieren was man bei solchen Gründungen als Gesellschaftszweck (zur Eintragung ins Handelsregister) angibt?
Spontan fällt mir dazu ein: "Gesellschaftszweck ist der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmensbeteiligungen aller Art". Ich bezweifle aber, dass das in der Form beim HR durchgeht. Welche Erfahrungen hast du dazu gemacht @firestarter?
@buffettfürarme: Ja, GewSt und KSt fallen natürlich an, i.d.R. sind dafür auch Vorauszahlungen zu leisten.
firestarter hat geschrieben:Vollkommen richtig. Es fallen Vorauszahlungen an. Die hängen vom Gewinn des letzten Jahres ab.
Bei der KöSt sieht es so aus, dass man vierteljährlich (10.3., 10.6.,10.9.,10.12.), jeweils ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.
Bei der GewSt muss man auch vierteljährlich abdrücken (15.2.,15.5.,15.8.,15.11.).
firestarter hat geschrieben:Also wir haben als "Gegenstand" angegeben: "Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften"
Das ging so durch. Mittlerweile sind wir eingetragen.
firestarter hat geschrieben:Mal sehen, wann dann die Samwers auftauchen, um uns die Idee zu klauen (siehe StudiVZ, edarling etc. pp... :-/)
mariamarry hat geschrieben:Samwers und Co: Keine Angst, ich habe mich schon daran gewöhnt.Und es hat sich im realen Leben nix verändert, weder positiv noch negativ.
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