Gesellschafterbeschlüsse auf deutsch oder englisch?

Gesellschafterbeschlüsse auf deutsch oder englisch?

Beitragvon haflnk am 05.05.2010, 15:55

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Hallo,

in welcher Sprache muss man die Gesellschafterbeschlüsse fassen? Kann man das auch zweisprachig machen, sprich den Text oben auf englisch und unten auf deutsch und so den Beschluss unterschreiben? Wenn der Beschluss auch auf deutsch gefasst werden kann, kann man den dann auch so beim CompaniesHouse einreichen oder muss er wieder ins englische übersetzt werden?

Vielen Dank
haflnk
 
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Re: Gesellschafterbeschlüsse auf deutsch oder englisch?

Beitragvon RAKLOSE am 05.05.2010, 16:57

Jeder Beschluss, der zum CH einzureichen ist, ist in englischer Sprache einzureichen. Alle anderen Beschlüsse können auch in deutscher Sprache niedergeschrieben werden.
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Re: Gesellschafterbeschlüsse auf deutsch oder englisch?

Beitragvon haflnk am 07.05.2010, 08:00

Aber müssen nicht alle Beschlüsse beim CH eingereicht werden?
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Re: Gesellschafterbeschlüsse auf deutsch oder englisch?

Beitragvon RAKLOSE am 07.05.2010, 08:13

nö, nur die, die im CA so vorgesehen sind. Eine Aufzählung wäre hier aber reichlich viel :D
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