Steuerpflichtig ist die deutsche Betriebsstätte der LTD in der Regel auf Grund des Sitz der tatsächlichen Geschäftsleitung in Deutschland.
Eine Jahresabschluss ist sowohl in Deutschland (HGB) sowie Heimatland der Gesellschaft abzugeben. Bei der britischen Komplementärin wäre somit ein Jahresabschluss nach UK-GAAP zu erstellen.
Somit müssen die Buchungen für den HGB-Abschluss nach deutschen Recht vorgenommen werden und der Abschluss nach UK-GAAP nach britischen Recht.
Man ließt immer wieder das es ausreichend sei die Zahlen aus den deutschen Abschluss in den britischen Abschluss zu übertragen. Sofern dies so ist könnte man im Umkehrschluss davon ausgehen das man auch den britischen Abschluss in eine HGB-Abschluss übertragen kann - oder?
Was in die eine Richtung möglich ist müsste doch auch in die andere Richtung möglich sein. Erstaunlicherweise wird aber in den meisten Fällen darauf hingewiesen das die Zahlen aus einen deutschen Abschluss stammen. Wenn dies angeblich möglich ist wofür brauch man dann einen solchen Hinweis.
Angenommen man nimmt eine Rückstellung in der HGB-Bilanz vor, jedoch muss diese Rückstellung nach UK-GAAP noch lange nicht möglich sein.
Somit kann der britische Abschluss ein anders Ergebnis haben als der deutsche - oder?