Frage an die Steuerexperten

Re: Frage an die Steuerexperten

Beitragvon RAKLOSE am 23.03.2011, 18:06

Empfehlung: Limited gründen - Starten Sie schnell und reibungslos mit dem deutschen Marktführer GO AHEAD.

@ Ltdler
Blödsinn.
Wer lesen kann war schon immer im Vorteil
RAKLOSE
 
Beiträge: 389
Registriert: 09.08.2007, 14:41
Wohnort: 58455 Witten

Re: Frage an die Steuerexperten

Beitragvon RAKLOSE am 24.03.2011, 21:04

Noch einmal zusammen gefasst für die Dummies und den diskreditiven Mist des ltdler:

Es ging bei der Eingangsfrage nicht um einen account für HMRC, sondern für das CH !, und dann noch um die abbreviated accounts. Wenn ich das Ct und eine Ansässigkeitbescheinigung bei HMRC einreiche, muss ich dort nicht auch noch einen account im steuerrechtlichen Sinne einreichen.

Dieser account muss einen "true and fair view" über die finanzielle Situation der Gesellschaft geben. Er dient dem Gläubigerschutz, da die Veröffentlichung dem Geschäftspartner die Möglichkeit geben soll abzuschätzen, ob die Gesellschaft für bestimmt Geschäfte liquide genug ist.

Er unterliegt keinen!! bestimmten Bilanzierungsregeln! Es müssen lediglich die Vorschriften des Companies Act für die Accounterstellung beachtet werden.

Ich erlaube mir aus Gower and Davies, Principles of modern Company Law, 8. Aufl. 2008 Seite 724, 725 wie folgt zu zitieren:
"A company which is under obligation to produce individual accounts is free to do so either by reference to the rules contained in the Companies Act and regulations made thereunder or by reference to IAS."

Damit besteht selbstverständlich die Möglichkeit, wie bereits vor geraumer Zeit gepostet und als Beispielaccount dargestellt, die für die deutsche Bilanz ermittelten Zahlen, in die in England nach dem Companies Act zu veröffentlichenden Zahlen, und zwar hinsichtlich der einzelnen Punkte, zu übernehmen.
Die Vorgaben des Companies Act nach einem "true and fair view" sind erfüllt. Auch die "regulations thereunder" sehen keine besondere Bilanzierungsmethode vor, sondern lediglich, welche Zahlen zu veröffentlichen sind, und welche Erklärungen abzugeben sind. Die Ermittlung der Zahlen muss lediglich den nachvollziehbaren, tatsächlichen Stand wiedergeben. Dieser Stand wird z.B. in der deutschen Bilanz wiedergegeben. So darf z.B. für eine charity Company gar kein account nach IAS abgegeben werden (s. 395 CA 2006).


Das kann ich mir jetzt nicht verkneifen:
ltdler, statt das Maul aufzureißen und Unwahrheiten und Dummheiten zu verbreiten, hilft manchmal ein Blick ins Gesetz, auch wenn es der Companies Act ist.
RAKLOSE
 
Beiträge: 389
Registriert: 09.08.2007, 14:41
Wohnort: 58455 Witten

Re:

Beitragvon celtus am 06.04.2011, 15:46

MEC hat geschrieben:Wenn Ihnen die Unterschiede zwischen den deutschen und britischen Jahresabschluss bekannt sind sollt es Ihnen auch klar sein das es eben nicht so einfach den einen Übertrag vorzunehmen.

Gerade wenn es um Abschreibungen und Rückstellungen geht wird es wohl besser sein das man für den UK-Abschluss einen brit. Steuerberater hinzuzieht.


Sofern keine entsprechende Befreigung vom brt. Finanzamt vorliegt wird man wohl auch die ACCOUNTS und TAX RETURN beim HM Revenue & Customs einreichen müssen.




Wünschenswert wäre es wenn die Steuerexperten mal darlegen würden was bei der Überleitung des deutschen Jahresabschluss zum britischen Abschluss zu beachten ist.
Oder mal auf ein Fachbuch verweisen wo dies Thema behandelt wird.

Wie einfach bzw. kompliziert dies ist dürfte sicherlich auch vom Einzelfall abhängen.
Zumindes kann man schon einmal festhalten das es wohl nicht ganz so einfach ist wie es teilweise dargestellt wird.

Should you need a UK tax agent, feel free to contact me at www.celtus-trustee.com or www.celtus-financial.com, Kann auch in Deutsch
celtus
 
Beiträge: 115
Registriert: 16.04.2010, 11:05

  • Anzeige

Zurück zu Limited führen - Alles über das Betreiben einer Limited

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast