@ Ltdler
Blödsinn.
Wer lesen kann war schon immer im Vorteil
MEC hat geschrieben:Wenn Ihnen die Unterschiede zwischen den deutschen und britischen Jahresabschluss bekannt sind sollt es Ihnen auch klar sein das es eben nicht so einfach den einen Übertrag vorzunehmen.
Gerade wenn es um Abschreibungen und Rückstellungen geht wird es wohl besser sein das man für den UK-Abschluss einen brit. Steuerberater hinzuzieht.
Sofern keine entsprechende Befreigung vom brt. Finanzamt vorliegt wird man wohl auch die ACCOUNTS und TAX RETURN beim HM Revenue & Customs einreichen müssen.
Wünschenswert wäre es wenn die Steuerexperten mal darlegen würden was bei der Überleitung des deutschen Jahresabschluss zum britischen Abschluss zu beachten ist.
Oder mal auf ein Fachbuch verweisen wo dies Thema behandelt wird.
Wie einfach bzw. kompliziert dies ist dürfte sicherlich auch vom Einzelfall abhängen.
Zumindes kann man schon einmal festhalten das es wohl nicht ganz so einfach ist wie es teilweise dargestellt wird.
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