Enteignung des Shareholders?

Enteignung des Shareholders?

Beitragvon m_e am 08.03.2009, 23:44

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Guten Abend,

ich bin Shareholder einer Limited, wobei ich den kleineren Teil der Anteile halte. Ist es demjenigen der den größeren Teil hält möglich mich meiner Anteile zu enteigenen? Oder kann mir solange ich nicht einwillige sicher sein, dass ich weiterhin Eigentümer dieser sein werde?

Zudem habe ich schon öfters gelesen, dass es eine Art "Share Certificate" geben soll. Also gibt es eine Art Dokument, dass man in die Hand bekommt nach der Gründung einer Limited worauf steht man hält x Anteile? Oder steht das nur in den Gründungsdokumenten?

Vielen Dank jetzt schonmal!
m_e
 
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Re: Enteignung des Shareholders?

Beitragvon RAKLOSE am 09.03.2009, 09:13

Das geht nicht ohne engl. Gerichtsverfahren. Share-Certificate kann es geben, muss aber nicht.
RAKLOSE
 
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Re: Enteignung des Shareholders?

Beitragvon m_e am 09.03.2009, 13:37

Vielen Dank RAKLOSE!

Dürfte ich noch eine weitere Frage anhängen?

Wie sieht es mit der persönlichen Haftung aus wenn einer unserer Geschälftsführer einen groben Fehler begeht und dadurch haftbar gemacht wird, ich davon aber nichts wusste? (nicht damit einverstanden gewesen wäre) Muss ich dadurch auch persönlich haften? Da ich ja auch Geschäftsführer bin?
m_e
 
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