Bürokratie und/oder Unsinn

Bürokratie und/oder Unsinn

Beitragvon RAKLOSE am 06.11.2007, 12:33

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Was man nicht so alles erleben kann.
Der Mandant möchte mit seiner Zweigniederlassung in Deutschland als "XY"-Bau Ltd. firmieren. Die Gesellschaft ist auch in UK so eingetragen.
Geschäftszweck der Zweigniederlassung ist die "Kernsanierung sowie Akustik- und Trockenbau".
Stellungnahme der IHK (aus einer Hauptstadt wohlgemerkt): Die Firma ist wegen des Zusatzes "Bau" unzulässig.

Da kann man doch nur noch den Kopf schütteln !!!
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Beitragvon trading am 06.11.2007, 20:09

Hallo Raklose,

Sie haben doch auch einen interessanten Job. Welche
Möglichkeiten haben Sie jetzt noch für Ihren Mandanten?

Gruß

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Beitragvon RAKLOSE am 06.11.2007, 20:17

Ich habe auf die Zwischenverfügung des AG STellung genommen und argumentiert. Wenn die dann dabei bleiben lege ich Beschwerde ein. Hilft das AG der Beschwerde nicht ab, wird denen das LG das um die OHren hauen.
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Beitragvon Rüdiger am 15.11.2007, 12:43

Hallo,

grundsätzlich klingt das echt traurig und bürokratisch abgehakt, weil wahrscheinlich Freitagmittag war.

Aber, ich habe gelernt, dass man eine Firma nicht mit einem gängigen bzw. typischen Wort - in diesem Fall "Bau" - belegen darf, wenn man in der jeweiligen Produktgruppe ( hier Baugewerbe) tätig ist.

Wenn das Unternehmen z.B. eine Werbeagentur wäre, wäre die Firma wahrscheinlich zulässig, das man keine Verbindung zwischen Firma und Produktgruppe herstellen kann.

Dazu auch ein interessantes Interview von Thomas Schwenke, der sich auf Markenrecht spezialisiert hat: http://www.foerderland.de/419+M59c0b47481e.0.html

Vielleicht gibt das etwas Aufschluss?!

Grüße.
Rüdiger
 
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Beitragvon RAKLOSE am 15.11.2007, 21:01

???????
"Aber, ich habe gelernt, dass man eine Firma nicht mit einem gängigen bzw. typischen Wort - in diesem Fall "Bau" - belegen darf, wenn man in der jeweiligen Produktgruppe ( hier Baugewerbe) tätig ist. "

@ Rüdiger: Es ist genau umgekehrt
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Beitragvon Rüdiger am 17.11.2007, 12:46

Hallo Raklose,

huhhh.... natürlich will ich mich nicht auf meine Behauptung versteifen. Ich hatte nur auf einem Vortrag darüber gehört, dass man aus Verwechselungsgründen keine sog. Hauptwörter der Produktklasse verwenden darf und diese zur Marke beim Patentamt anmelden darf.

Vielleicht liegt da das Missverständis... dass diese Regelung nur bei einer Patentanmeldung gilt?!

Ich muss aber sagen, dass ich in diesem Bereich kein richitges Fachwissen habe.

Grüsse,
Rüdiger.
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Beitragvon RAKLOSE am 17.11.2007, 13:22

jo, Patent- und Firmenrecht ist ein himmelweiter Unterschied.
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Beitragvon Rüdiger am 17.11.2007, 18:25

Na, dann lag ich ja doch gar nicht so falsch :wink: !

Aber interessant ist ja, dass man so auf die Relevanz, den Unterschied und vor allem die unterschiedliche Behandlung von Firmen- vs- Patentrecht gekommen ist. :idea:
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Beitragvon riese am 25.11.2007, 21:05

Versucht es doch mal in einer anderen Stadt und lasst die Firma dann "umziehen". :P

Die haben doch einen an der Klatsche. Ich kenne genug Firmen mit der Bezeichnung "Bau" im Namen. Die wollen bloß, dass Du eine erneute (gebührenpflichtige) Anfrage startest.
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Beitragvon purpur am 04.01.2008, 13:03

Guten Tag,

ich bin neugierig :wink: - wie wurde das Problem denn jetzt gelöst? Würd mich wirklich interessieren...

Grüße und schonmal ein schönes Wochenende
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Beitragvon RAKLOSE am 04.01.2008, 13:05

hängt noch beim LG
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Beitragvon purpur am 04.01.2008, 13:30

Hallo Raklose,

das ging aber schnell, herzlichen Dank für die Antwort. Wenn mal eine Entscheidung vorliegt (die Mühlen des Gesetzes mahlen ja doch etwas langsamer :-) ), würd ich mich freuen, wenn du das hier kurz posten würdest. Danke schon mal und, wie schon gesagt, ein schönes Wochenende.

Gruß
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Re: Bürokratie und/oder Unsinn

Beitragvon RAKLOSE am 12.09.2009, 10:21

Endlich hat das Kammergericht mir Recht gegeben und das Landgericht aufgehoben und das Amtsgericht zur Eintragung angewiesen.
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Re: Bürokratie und/oder Unsinn

Beitragvon MEC am 28.09.2009, 12:10

Da war wohl jemand von der IHK etwas voreilig, es könnte sogar der Eindruck entstehen das da jemand etwas gegen die Einzutragende Rechtsform hat.

Nur warum darf die "DRESDNER BANK" sich dann so nennen? Diese führt in Ihren Namen auch das Wort BANK da diese in diesen Sektor tätig ist hat aber Ihren Sitz in Frankfurt !
Die Geburtsstätte der Bank war zwar Dresden (1872) jedoch hat die Bank seit Jahrzehnten bereits nichts mehr zu tun. Warum darf die Bank sich also so nennen? Hier hätte man auch Gründe finden können die gegen eine Handelsregistereintragung sprechen würden.
Wird bei der IHK bei zweierlei Maß gemessen?



Seit neusten ist dies auch nur noch ein Markenname der Commerzbank AG.
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Re: Bürokratie und/oder Unsinn

Beitragvon maltamasche am 29.09.2009, 12:29

Man kann froh sein, dass es Anwälte gibt die sich da durchsetzen und diesem Unfug Einhalt gebieten.
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