Bilanz mit Verlust -Steuerberater meint Insolvenz gefährdet?

Bilanz mit Verlust -Steuerberater meint Insolvenz gefährdet?

Beitragvon Garcia am 13.10.2010, 11:04

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Hallo zusammen,

wir haben aktuell folgenden Fall:

Unsere Buchhalterin meinte, wir können Geld per Gesellschafterdarlehen auf die Ltd. einzahlen um so unseren Rechnungen zu begleichen, was wir auch getan haben (insg. um die 16.000€). Das Geld konnte in der Höhe leider nicht auf einmal zur Verfügung gestellt werden, es verteilt sich somit auf gute 10-15 Gesellschafterdarlehen.

Der Steuerberater, der nun die Bilanz zum 30.09 in England einreichen sollte (ist noch nicht passiert), meint mit dem Verlust von 16.000€, muss die Ltd. wohl Insolvenz anmelden, auch wenn das Geld von uns kam. Ich habe darum gebeten, die Darlehen in Eigenkapital umzuwandeln (wenn das überhaupt noch möglich ist?), was laut seiner Meinung das ganze nur verschlimmern soll.

Habt Ihr damit Erfahrungen gemacht? Das die Gesellschaft im ersten u. zweiten Jahr einen Verlust macht, dürfte doch völlig normal sein oder?

Umsatz wird erst für Ende 2010 / Anfang 2011 erwartet. Also auch dieses Jahr wird es wieder einen höheren Verlust der Ltd. geben (vor. 50-60T€).

Über Antworten / Erfahrungen würde ich mich sehr freuen!
Garcia
 
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Re: Bilanz mit Verlust -Steuerberater meint Insolvenz gefähr

Beitragvon riese am 13.10.2010, 16:13

Hallo Garcia,

auch Gesellschafterdarlehen sind Fremdkapital. Sie werden erst in Eigenkapital umqualifiziert, wenn das Insolvenzverfahren bereits läuft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt läge damit Überschuldung vor.

Die Definition der Überschuldung wurde jedoch geändert und die Fortführungsprognose eingeführt. Dein Steuerberater ist also nicht up-to-date.

Gruß
Rainer
riese
 
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Re: Bilanz mit Verlust -Steuerberater meint Insolvenz gefähr

Beitragvon Garcia am 13.10.2010, 18:39

Hallo Rainer,

besten Dank für deine Antwort, die mich positiv stimmt! Ich denke ein Wechsel des STB ist nun zwingend notwendig!

Eine Frage noch: Wie schaut das ganze denn in England aus? Ich hab heute schon etwas "gegoogelt", bisher aber keine Antwort darauf gefunden.

Hat hier im Forum schon jmd. Erfahrungen mit einer zu spät eingereichten Bilanz der Ltd. gemacht (Kosten etc.) - gibt es vllt. nicht doch ne gewisse Karenzzeit, bevor die erste Strafe 1-30 Tg. Verzögerung anfällt?

VG
Garcia
 
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Re: Bilanz mit Verlust -Steuerberater meint Insolvenz gefähr

Beitragvon ebi am 18.10.2010, 10:37

Prüfen Sie auch die Möglichkeit, die Gesellschafterdarlehn mit einem Rangrücktritt zu versehen.
ebi
 
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Re: Bilanz mit Verlust -Steuerberater meint Insolvenz gefähr

Beitragvon celtus am 27.10.2010, 16:49

Garcia hat geschrieben:Hallo Rainer,

besten Dank für deine Antwort, die mich positiv stimmt! Ich denke ein Wechsel des STB ist nun zwingend notwendig!

Eine Frage noch: Wie schaut das ganze denn in England aus? Ich hab heute schon etwas "gegoogelt", bisher aber keine Antwort darauf gefunden.

Hat hier im Forum schon jmd. Erfahrungen mit einer zu spät eingereichten Bilanz der Ltd. gemacht (Kosten etc.) - gibt es vllt. nicht doch ne gewisse Karenzzeit, bevor die erste Strafe 1-30 Tg. Verzögerung anfällt?

VG

Zu spaetes Einreichen der financial statements ist ein paar hundert GBP, bei gegenwaertigem Kurs also mal 1.14. In UK kennen wir keine Karenzzeit. Die einzige penalty freie Annerkennung fuer verspaetete Einreichung waere tod des prinicpals oder tod kranker zustand des principals . Nicht wissen oder schlechter accountant oder steuerberater ohne ahnung --- no mercy, you gotta pay!
Grundsaetlich werden in UK Gesellschafterdarlehen als nachrangig betrachtet. Die Umwandlung von Gesellschaterdarlehen in Equity ist eigentlich recht unproblematisch vorrausgesetzt Deine Ltd hat genug authorized capital in seinen statuten. Wenn nicht bedarf es einer Hauptversammlung die das authorized Capital erhoeht, und dass muss dann an CH gemeldet werden. Danach Kan man bis zur Hoehe des autorisierten Kapitals allotment of shares prozessen( Wertstellung von Anteilen) . In Eurem Fall wuerden dann die alloted shares gegen Aufloesung der Gesellschafterdarlehen wet gestellt. Nach Britischen Fiscal regelung hat diese Gesellschafterdarlehensaufloesung keine Fiscalen Folgen. Es kann aber nach Deutschem Recht sein, dass der Kreditverzicht und die Umwandlung in Equity als AO ertrag aus Forderungsverzicht gesehn wird und daher fuer Deutsch moeglicherweise steuerpflichtig ist. Haettet Ihr erst eine Kapitalerhoehung vollzogen und dies shares zum par value wetr gestllt waere das kein thema, aber so koennte ich mir vorstellen dass Ihr in DE doch was probleme kriegen koenntet
celtus
 
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