Hallo,
im August geht unsere Homepage online (spez. Plattform). Zuvor möchten wir jedoch die persönliche Haftung ausschließen, weshalb wir die bestehende GbR gelöscht haben um nun eine Ltd. zu gründen.
Zunächst wird unser Zielgebiet nur der deutschsprachige Raum sein, dh. Deutschland, Österreich und Schweiz. Bis Ende des Jahres ist geplant, weitere Inhalte für UK, USA und andere Staaten online zu stellen. Soviel zum Geschäftsbetrieb...
Nun meine Frage zur Ltd:
Ist in diesem Fall die Errichtung einer Niederlassung in Deutschland mit entsprechender Eintragung ins Handelregister nötig?
Oder: Reicht die einfache Angabe zur Ltd. im Impressum aus, dh. unter welcher Adresse die Ltd. in England registriert ist?
edit: reicht evtl eine Gewerbeanmeldung ohne HR-Eintragung?
Beste Grüße
Inge