Betreiben einer Homepage

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Beitragvon Inge am 14.07.2008, 17:43

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Hallo,

im August geht unsere Homepage online (spez. Plattform). Zuvor möchten wir jedoch die persönliche Haftung ausschließen, weshalb wir die bestehende GbR gelöscht haben um nun eine Ltd. zu gründen.
Zunächst wird unser Zielgebiet nur der deutschsprachige Raum sein, dh. Deutschland, Österreich und Schweiz. Bis Ende des Jahres ist geplant, weitere Inhalte für UK, USA und andere Staaten online zu stellen. Soviel zum Geschäftsbetrieb...

Nun meine Frage zur Ltd:
Ist in diesem Fall die Errichtung einer Niederlassung in Deutschland mit entsprechender Eintragung ins Handelregister nötig?
Oder: Reicht die einfache Angabe zur Ltd. im Impressum aus, dh. unter welcher Adresse die Ltd. in England registriert ist?

edit: reicht evtl eine Gewerbeanmeldung ohne HR-Eintragung?

Beste Grüße
Inge
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Re: Betreiben einer Homepage

Beitragvon RAKLOSE am 15.07.2008, 09:13

Da der Sitz der geschäftlichen Oberleitung in D ist, muss die Ltd. in das Handelsregister eingetragen werden.
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Re: Betreiben einer Homepage

Beitragvon MEC am 28.09.2009, 15:10

RAKLOSE hat geschrieben:Da der Sitz der geschäftlichen Oberleitung in D ist, muss die Ltd. in das Handelsregister eingetragen werden.



Ist der "Sitz der geschäftlichen Oberleitung" nicht gerade aus steuerlicher Sicht maßgeblich und ist aus deutschen Abgabenordnung (§10) entnommen?
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Re: Betreiben einer Homepage

Beitragvon maltamasche am 29.09.2009, 12:28

Gewerbeanmeldung ohne HR Eintragung geht nicht.
HR Eintragung eh zwingend erforderlich.
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Re: Betreiben einer Homepage

Beitragvon MEC am 04.10.2010, 10:18

Gibt es denn mittlerweile ein höchstrichterliches Urteil ob der HR-Eintrag für die Limited zwingend erforderlich ist?

Da dies offensichtlich immer noch unterschiedlich von den deutschen Ämtern beurteilt gibt es da wohl noch keine Rechtssicherheit. Gerade was die Limited nur als Komplementärin einer KG tätig ist.
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