Beratungsfehler

Beratungsfehler

Beitragvon RAKLOSE am 30.10.2008, 20:58

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mir sind in jüngster Zeit einige Beratungsfehler aufgefallen, die sind haarsträubend.

Drei Beispiele:

Die Ltd. ist in UK gelöscht und verfügt in D noch über Vermögen.
Da wurde tatsächlich angeraten in UK das teure Restore Verfahren durchzuführen, statt einen Abwesenheitspfleger zu bestellen.

Die Ltd. hatte eine Kapitalerhöhung durchgeführt und das AG verlangt eine neue Satzung.
Da wurde mitgeteilt, dass die Kapitalerhöhung ja nicht eingetragen werden muss.

Aber gerade darum dürfte es dem Unternehmer gegangen sein.


Dem Ltd-Inhaber wurde zur Lösung eines bestimmten Sachverhalts eine Norm aus dem CA 2006 genannt, die noch gar nicht in Kraft getreten ist.


Unglaublich, aber wahr
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Re: Beratungsfehler

Beitragvon MEC am 03.03.2009, 16:53

RAKLOSE hat geschrieben:...Die Ltd. hatte eine Kapitalerhöhung durchgeführt und das AG verlangt eine neue Satzung. Da wurde mitgeteilt, dass die Kapitalerhöhung ja nicht eingetragen werden muss...


Sofern es um das Aktienkapital des Unternehmen geht ist es den Companies House sowie den zuständigen Amtsgericht mitzuteilen. Wenn es darum geht nur mehr Arbeitskapital bereit zu stellen ist dies eher steuerliche Relevant.

:arrow: Der Fehler kann auch beim Unternehmer liegen, wenn zwar das Aktienkapital erhöht wurde aber keine neuen Aktien gezeichnet wurden hat sich aus der Sicht des Handelsregister nichts geändert. Da die Gesellschaft nur in der Höhe der gezeichneten Aktien haftet.

Ein Beratungsfehler liegt dann nur insofern vor das nicht nachgefragt wurde was mit der Kapitalerhöhung bezweckt wird. Der Richtige weg wäre sicherlich gewesen auch die Erhöhung des Haftungskapital und die Ausgabe zusätzlicher Aktien anzusprechen.
Es könnte aber sein das den Berater die Frage gestellt wurde wie erhöhe ich das Aktienkapital.

Das Problem liegt darin das viele Leute ihre Frage nicht exakt formulieren können und meinen der andere weis schon was ich meine. Genau deshalb kommen solche Antworten zustande. Gerade bei der Ltd fehlt in der Frage ob sich dies auf DE oder UK bezieht.
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Re: Beratungsfehler

Beitragvon RAKLOSE am 16.03.2009, 21:10

Nein, da hatte einfach jemand, wiederholt, keinen Plan und bügelte die Frage nach der Eintragung der Kapitalerhöhung so ab.
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Re: Beratungsfehler

Beitragvon MEC am 17.03.2009, 09:24

RAKLOSE hat geschrieben:Nein, da hatte einfach jemand, wiederholt, keinen Plan und bügelte die Frage nach der Eintragung der Kapitalerhöhung so ab.


Da haben beide Seiten wohl keinen Plan gehabt!

Bei den von Ihnen geschilderten Beispiel sind mir die einzelnen Umstände nicht bekannt jedoch kann man Grundsätzlich solche umschönen Ergebnisse vermeiden.

1.) Deshalb sollte die Frage ganz klar gestellt werden und auch der Hintergrund erläutert werden was man damit bezweckt.

2.) Vor man die Frage beantwortet sollte das genaue Ziel bekannt sein um ein möglichen Lösung dafür auf zu zeigen. Wenn dies nicht bekannt ist sollte man Nachfragen oder bei der Antwort etwas weiter ausholen.

Ich vermute mal das beide Seiten diese Vorgehensweise NICHT berücksichtigt haben und auf eine kurze Frage eine Antwort folgte. Diese muss nochmals nicht falsch sein nur das eigentliche Ziel war damit nicht erreichbar. Nur von einen "Unternehmer" sollte man eigentlich auch erwachten können das dieser sagen kann was er genau will.
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Re: Beratungsfehler

Beitragvon Gehring am 17.03.2009, 16:11

Hallo,

grundsätzlich kann ich das Posting von MEC nur unterstreichen. Ein Unternehmer sollte im Grunde wissen wie er eine Frage zur Erlangung des erwünschten Beratungsergebnisse zu formulieren hat. Doch zum besseren Verständnis zu vermeintlichen Beratungsfehlern noch soviel:

Beratungsfehler ergeben sich (professionelle und sachkundige Berater vorausgesetzt) nicht zufällig. Sie entstehen überwiegend deshalb, weil der Berater den tatsächlichen Beratungsdedarf und das erwünschte Ergebnis einer Beratung meist nicht durch zusätzliches "Steinchenwerfen" hinreichend analysiert hat. Denn ein Beratungsergebnis kann immer nur so gut sein wie der zutreffend erkannte Beratungsbedarf. Den kann ein Berater, um Beratungsfehler auszuschließen, meist nur durch Verständigungsfragen seinerseits erkennen.

Beste Grüße
Peter Gehring

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