Durch das MoMiG hat sich auch für die Ltd. bei der HR-Anmeldung eine Änderung ergeben.
Seit dem 1.11. ist bei der Anmeldung, ebenso wie bei der UG und der GmbH, eine ausführliche Versicherung der directors abzugeben, dass sie nicht vorbestraft sind - die Reihe der möglichen Tatbestände ist aufzuführen - und es ist zu versichern, dass die directors hierüber belehrt wurden.
Es lebe die Bürokratie.