Kann, da die Umsatzgrenze bei Kleinunternehmern begrenzt ist, z.B. die Ehefrau ein zweites Kleinunternehmen gründen. Die Umsatzgrenze würde sich ja dann verdoppeln. Wenn ja, läuft das dann weiter unter der alten, gemeinsamen Steuernummer.
Über einen Tipp oder Antwort würden wir uns freuen.