Zweites Kleinunternehmen in der Familie

Zweites Kleinunternehmen in der Familie

Beitragvon Baltic70 am 12.09.2011, 11:28

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Kann, da die Umsatzgrenze bei Kleinunternehmern begrenzt ist, z.B. die Ehefrau ein zweites Kleinunternehmen gründen. Die Umsatzgrenze würde sich ja dann verdoppeln. Wenn ja, läuft das dann weiter unter der alten, gemeinsamen Steuernummer.

Über einen Tipp oder Antwort würden wir uns freuen.
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Re: Zweites Kleinunternehmen in der Familie

Beitragvon P.Spielmann am 16.09.2011, 11:43

Umsatzsteuerlich gilt jede Person als Unternehmer, Ihre Frau bekommt eine eigene Steuernummer für ihr Gewerbe. Sie hat eine "eigene" Kleinunternehmer-Grenze.

Es müssen zwei USt-Voranmeldungen, Gewinnermittlungen, betriebliche Steuererklärungen abgegeben werden. Die Gewinne aus den Gewerbebetrieben werden dann in der ESt-Erklärung gemeinsam versteuert.

Die Frage ist, ob es tatsächlich Sinn macht ...
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Re: Zweites Kleinunternehmen in der Familie

Beitragvon Baltic70 am 16.09.2011, 16:48

Die Frage ist, ob es tatsächlich Sinn macht ...

Nun da wir keine MWSt ausweisen müssen und unsere Kunden alles Privatleute sind, haben wir einen kleinen finanziellen Vorteil gegenüber unseren grösseren Mitbewerbern. Da wir beide Rentner sind, reicht uns ein Umsatzvolumen (beide Ehepartner zusammengerechnet) von bis zu 35T EUR völlig aus.

Danke für die klare Antwort.
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Re: Zweites Kleinunternehmen in der Familie

Beitragvon P.Spielmann am 18.09.2011, 21:36

hört sich ganz so an als würde es Sinn machen :)

Die beiden Unternehmen sollte unbedingt klar voneinander getrennt werden.
Evtl. mit zwei verschiedenen Warengruppen oder Dienstleistungen etc.
Ein Betriebsprüfer könnte schon auf die Idee kommen und das im Nachhinein als ein Unternehmen betrachten. Besser einmal gut organisieren und die Trennung strikt beibehalten.
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