ich habe mal eine kurze Frage, auf die ich selbst keine genaue Antwort gefunden habe.
Ich bin Kleinunternehmerin (nicht vorsteuerabzugsberechtigt). Ich habe mir eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugelegt und kaufe im Ausland ab und an Waren "netto" ein. Pünklich bis zum 10. jeden Monats gebe ich dann beim FA meine Umsatzsteuervoranmeldung ab und zahle meine Steuern auf den eingekauften Warenwert.
Normalerweise muß man doch vierteljährlich die ZM abgeben. Laut Bundeszentralamt für Steuern gilt dies aber nicht für Kleinunternehmer.
Wie ist das nun aber wirklich, da ich ja im Ausland Waren einkaufe.
Freue mich auf kleine Hinweise von Euch, denn diese Meldung habe ich bisher noch nie gemacht. Müßte ich vielleicht doch?????
