Zusammenfassende Meldung (ZM) auch für Kleinunternehmer

Diskussion zum Kleingewerbe und zum Nebenerwerb, Vor- und Nachteile, Hinzuverdienst, Minijob, etc.

Zusammenfassende Meldung (ZM) auch für Kleinunternehmer

Beitragvon Kristin am 08.02.2010, 17:41

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Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage, auf die ich selbst keine genaue Antwort gefunden habe.

Ich bin Kleinunternehmerin (nicht vorsteuerabzugsberechtigt). Ich habe mir eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugelegt und kaufe im Ausland ab und an Waren "netto" ein. Pünklich bis zum 10. jeden Monats gebe ich dann beim FA meine Umsatzsteuervoranmeldung ab und zahle meine Steuern auf den eingekauften Warenwert.

Normalerweise muß man doch vierteljährlich die ZM abgeben. Laut Bundeszentralamt für Steuern gilt dies aber nicht für Kleinunternehmer.

Wie ist das nun aber wirklich, da ich ja im Ausland Waren einkaufe.

Freue mich auf kleine Hinweise von Euch, denn diese Meldung habe ich bisher noch nie gemacht. Müßte ich vielleicht doch????? :?
Kristin
 
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Re: Zusammenfassende Meldung (ZM) auch für Kleinunternehmer

Beitragvon garbs am 14.02.2010, 21:13

Kristin hat geschrieben:Hallo, ich habe mal eine kurze Frage, auf die ich selbst keine genaue Antwort gefunden habe. Ich bin Kleinunternehmerin (nicht vorsteuerabzugsberechtigt). Ich habe mir eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zugelegt und kaufe im Ausland ab und an Waren "netto" ein. Pünklich bis zum 10. jeden Monats gebe ich dann beim FA meine Umsatzsteuervoranmeldung ab und zahle meine Steuern auf den eingekauften Warenwert. Normalerweise muß man doch vierteljährlich die ZM abgeben. Laut Bundeszentralamt für Steuern gilt dies aber nicht für Kleinunternehmer. Wie ist das nun aber wirklich, da ich ja im Ausland Waren einkaufe. Freue mich auf kleine Hinweise von Euch, denn diese Meldung habe ich bisher noch nie gemacht. Müßte ich vielleicht doch????? ?


Tja, da hast du richtig gelesen. Kleinunternehmer nach §19.1 sind von der Abgabe der ZM befreit (liegt daran, dass sie die USt. nicht ausweisen). Das gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen. Ich habe in deinem Thread nirgendwo rausgelesen, dass du grenzüberschreitend lieferst. Also musst du so oder so keine ZM abgeben.

Oder habe ich deine Frage falsch verstanden?
Viel Erfolg....wünscht garbs! :::zielemanager:::
garbs
 
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