vorgezogene Betriebsausgaben

vorgezogene Betriebsausgaben

Beitragvon held.der.nacht am 13.03.2011, 14:56

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Forum,

durch einen Tipp bin ich auf dieses Thema aufmerksam geworden und im Forum kein passendes Thema gefunden.

Mein Gewerbe habe ich Mitte 2010 gegründet. Allerdings habe ich bereits 2009/Anfang 2010 Geräte angeschafft, die ich ausschließlich gewerblich nutze. Damals habe ich mir über dieses Thema allerdings wenig Gedanken gemacht.
Einige Rechnungen habe ich aufbewahrt, sodass ich auch Nachweise für die Ausgaben habe. Es handelt sich um Beträge zwischen 100 und 500 Euro.

Kann ich diese Kosten im meiner EÜR 2010 noch geltend machen? Wie muss ich vorgehen (Abschreibungen beachten)?


Vielen Dank für Eure Hilfe.
held.der.nacht
 
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Re: vorgezogene Betriebsausgaben

Beitragvon carolinweiser am 14.03.2011, 14:52

Hallo!

Ausgaben, auch vorläufige oder im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehnmens entstandene Aufwendungen, sind im ersten Jahr der Aktivierung oder Entstehung als Betriebsaufwand anrechenbar. Es ist aber sicher zu stellen, das es sich um reine betriebsbedingte Aufwendungen handelt. Das Gleiche gilt analog für Erträge.
In Deinem Fall stellt sich die Frage, ob Du bereits 2009 abgeschlossen, d.h. alle Meldungen an das Finanzamt gegangen sind. Ansonsten könntest Du für 2009 die entsprechenden Erklärungen noch einfügen.

Liebe Grüße!

http://www.e-conomic.de
carolinweiser
 
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Re: vorgezogene Betriebsausgaben

Beitragvon held.der.nacht am 14.03.2011, 20:15

Vielen Dank für die Antwort.

Für 2009 habe ich keine Erklärung abgegeben, da ich im Hauptberuf unter dem Steuerfreibetrag lag (Ausbildung). Für das Gewerbe ebenfalls nicht, es bestand ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Erstelle ich nun für 2009 auch eine EÜR, die den entsprechenden Verlust in Höhe der Ausgaben ausweist? Muss ich diesen Verlust in 2010 selbst verrechen oder erfolgt dies durch das FA?

Kann ich für 2010 einfach die vorgezogenen Ausgaben ausweisen und in Abzug bringen oder muss ich sie noch gesondert bearbeiten?


Viele Grüße
held.der.nacht
 
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