Vom Kleinunternehmer zum Autor - Was beachten?

Vom Kleinunternehmer zum Autor - Was beachten?

Beitragvon JochenG81 am 21.11.2011, 13:03

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo, bei mir stehen derzeit einige Verändeurungen an und ehe ich größere Schritte tätige, wollte ich mich vorher mal etwas schlau machen und hoffe auf Hilfe.

In den letzten drei Jahren habe ich nach Kleinunternehmerregelung in erster Linie Designarbeiten und PC-Support geleistet. Dafür habe ich ganz normal Rechnungen nach §19 geschrieben und gut.

Jetzt ist es mir möglich mein Hobby zum Beruf zu machen und freier Autor für ein Fachmagazin zu schreiben. Ich frage mich nur, wie das dann mit Rechnungen u.ä. abläuft.

So wie ich das verstanden habe, wird bei einem Autor nur 7% Steuer ausgewiesen, aber meine Einnahmen setzen sich ja generell aus mehreren Quellen zusammen, die da wären:

  • Weiterhin PC-Support für Bestandskunden (Rechnung schreiben muss möglich sein)
  • Direkte Bezahlung pro geschriebenen Text (Rechnung schreiben muss möglich sein)
  • Auszahlung von Werbekostenerstattung im Umfeld Redaktioneller Texte (Stichwort Amazaon-Partnerprogramm)
Kann ich da jetzt erstmal Kleinunternehmer bleiben und Rechnungen weiterhin nach §19 ausstellen, so lange ich nicht über 17.500€ komme? Muss ich meinen Gewerbeschein ändern lassen, um die Autorentätigkeit? Wie rechne ich Werbekostenerstattung ab? Und was passiert, wenn ich genau diese 3 Einnahmebereiche habe aber irgendwann nicht mehr Kleinunternehmer bin?

Ich weiß, das sind einige teilweise auch naive Fragen, aber für mich ist das hier der erste Anlaufpunkt, um mich zu informieren. Wäre dankbar für Antworten.
JochenG81
 
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Re: Vom Kleinunternehmer zum Autor - Was beachten?

Beitragvon mgb-consulting am 21.11.2011, 14:12

Hallo ...

ich bringe mal einen anderen Gedanken ein... als Schriftsteller sind Sie Freiberufler... während die anderen Tätigkeiten gewerbliche Tätigkeiten sind.

Man könnte darüber nachdenken, den freiberuflichen Teil über eine separate Buchführung abzuwickeln, um die Gewerbesteuer, wenn es denn mal richtig gut laufen sollte, so lange wie möglich niedrig zu halten.

Was die Umsatzsteuer angeht, so wird die Gesamtheit der Gewerbe und freiberuflichen Tätigkeit betrachtet, d.h. Sie erfüllen den Kleinunternehmerstatus solange Sie im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500€ und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000€ Umsatz gemacht haben.

Liegen Sie über diesen Stzen, dann sind Sie kein Kleinunternehmer mehr und unterliegen der Regelbesteuerung, Sie schreiben dann Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuer, wie das z.B. auch jedes SB-Warenhaus tut, wenn sie mal auf den Kassenbon schauen und dort zwei unterschiedliche MwSt. Ausweise finden.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Vom Kleinunternehmer zum Autor - Was beachten?

Beitragvon JochenG81 am 21.11.2011, 14:19

Danke das hilft mir schon mal sehr weiter. Leider habe ich noch keine Ahnung, was in Sachen Buchhaltung auf mich zukommt, wenn ich kein Kleinunternehmer mehr bin. Lässt sich so etwas alleine bewerkstelligen oder sollte man dann zum Fachmann gehen? Ausgaben habe ich so gut wie keine bei meinem Aufgabenbereich, da ich aus dem Homeoffice arbeite und kaum Anschaffungen Täigen muss.
JochenG81
 
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