Softwareverkauf an Zwischenhändler, Urheberrecht und Haftung

Softwareverkauf an Zwischenhändler, Urheberrecht und Haftung

Beitragvon Friday am 09.03.2011, 11:18

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

vorweg: Ich hab den Beitrag schon im BMWi-Forum geposted, weiss aber nicht wo der gelandet ist oder überhaupt ankam.

zu meiner Frage:
ich bin dabei eine Software zu schreiben die bald verkauft werden soll. Da ich selbst aber nur ein einfaches Nebengewerbe ohne Rechtsversicherung habe, wird ein zweiter die Software vertreiben (der eine Firma inkl. Rechtsschutz hat). Sprich bei eventuellen Problemen mit Endkunden, soll der zweite Haftbar sein, Urheberrecht soll aber bei mir bleiben.

Ist das überhaupt prinzipiell möglich? Oder muss ich dem zweiten auch das Urheberrecht übergeben?
Was ist zu beachten?

Danke
Friday
 
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Re: Softwareverkauf an Zwischenhändler, Urheberrecht und Haf

Beitragvon Hamburger am 15.03.2011, 07:42

Eine Lizenzierung Ihrer Urheberrechte mit der Genehmigung Unterlizenzen zu vergeben bei ausformulierter Haftungsübernahme des Hauptlizenznehmers ist hierfür vorstellbar.

Wenn Haftung und Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis die einzigen Sorgen sind sollten Sie über bessere Lösungen nachdenken. Diesem 'Zweiten' gegenüber werden Sie nie ganz frei in der Haftung sein. Verträge zu Urheberrechtslizenzen sind keine einfache Sache und der Gang zum Fachanwalt ist dringend angeraten.

Hilft Ihnen das?
Hamburger
 
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Re: Softwareverkauf an Zwischenhändler, Urheberrecht und Haf

Beitragvon Friday am 24.03.2011, 17:15

ja das hilft mir in soweit weiter, dass ich nun weiss, dass ich Lizenzbedingungen und Haftungsübernahme in einem Vertrag definieren muss und auch kann.

Komplett aus der Haftung raus zu kommen ist nicht mein Ziel, also mit Haftung für Schaden der durch grob fahrlässige Handlungen oder vorsetzliche Implementation von Fehlern zu Stande kommt, werde ich wie jeder Angestellte mit leben können. Es geht mehr um Fehler die sich eingeschlichen habe, was jedem Entwickler passieren kann, die unter Umständen großen Schaden verursachen können. Aber wenn ich diese Art Haftung in einem Vertrag auf die vertreibende Firma abwälzen kann, ist alles gut.
Friday
 
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