Hallo,
vorweg: Ich hab den Beitrag schon im BMWi-Forum geposted, weiss aber nicht wo der gelandet ist oder überhaupt ankam.
zu meiner Frage:
ich bin dabei eine Software zu schreiben die bald verkauft werden soll. Da ich selbst aber nur ein einfaches Nebengewerbe ohne Rechtsversicherung habe, wird ein zweiter die Software vertreiben (der eine Firma inkl. Rechtsschutz hat). Sprich bei eventuellen Problemen mit Endkunden, soll der zweite Haftbar sein, Urheberrecht soll aber bei mir bleiben.
Ist das überhaupt prinzipiell möglich? Oder muss ich dem zweiten auch das Urheberrecht übergeben?
Was ist zu beachten?
Danke