Rechnungen erst im nächsten jahr ausstellen?

Rechnungen erst im nächsten jahr ausstellen?

Beitragvon hoschijan am 11.10.2011, 10:42

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Kann man, wenn man als Kleinunternehmer schon über seinem Betrag, den man im Jahr vedienen "darf", kommt, die Rechnungen erst im darauffolgendem Jahr ausstellen.
Z.B hat man im Juli schon den Betrag verdient, den man nicht übersteigen möchte/darf, arbeitet aber den Rest des Jahres weiter, stellt die Rechnungen aber erst ab März des nächstes Jahres, mit dem Arbeitsdatum des vorläufigen Jahres.

Danke schon einmal im vorraus!
hoschijan
 
Beiträge: 1
Registriert: 11.10.2011, 10:34

Re: Rechnungen erst im nächsten jahr ausstellen?

Beitragvon mgb-consulting am 11.10.2011, 10:56

Hallo ...

wieviel Umsatz haben Sie denn bis Juli gemacht... mehr als 10.208€?

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

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