Kann man, wenn man als Kleinunternehmer schon über seinem Betrag, den man im Jahr vedienen "darf", kommt, die Rechnungen erst im darauffolgendem Jahr ausstellen.
Z.B hat man im Juli schon den Betrag verdient, den man nicht übersteigen möchte/darf, arbeitet aber den Rest des Jahres weiter, stellt die Rechnungen aber erst ab März des nächstes Jahres, mit dem Arbeitsdatum des vorläufigen Jahres.
Danke schon einmal im vorraus!