Phantasienamen anmelden?

Phantasienamen anmelden?

Beitragvon Tooh-B am 26.03.2009, 18:45

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo erstmal zusammen,

nach langer Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen, welches mir doch sehr gut gefällt.

Danke schon mal dafür.

Nun zu meiner Frage:

Ich übe ein Kleingewerbe im Nebenverdienst aus, welches ich jetzt gerne erweitern möchte.

Zurzeit lauft das Gewerbe nur unter meinem Vor-und Nachnamen. Dies soll durch den Zusatz eines Phantasienamens geändert werden.

Für mich war es eigentlich klar, dass ich diesen Zusatz beim Gewerbe bzw. Finanzamt ändern muss, nur im Netz gehen die Meinungen soweit auseinander.

Ist dies so oder kann ich diesen Zusatz im Schriftverkehr einfach angebeben?

Für eure Anworten im Voraus vielen Dank.

Mfg
Tooh-B
 
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Re: Phantasienamen anmelden?

Beitragvon Tooh-B am 27.03.2009, 18:09

Hallo,

niemand der mir dazu etwas sagen kann?

LG
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Re: Phantasienamen anmelden?

Beitragvon garbs am 29.03.2009, 17:51

Tooh-B hat geschrieben:Hallo, niemand der mir dazu etwas sagen kann? LG


Servus,

hast du es eilig? Na, dann fasse ich mich auch kurz:

Die Firmierung erfolgt nach § 15 b GewO. Danach sind der Vor- und Zuname des Gewerbeinhabers zu führen. Zusätze mit der Angabe der Tätigkeit bzw. der Branche sind möglich. Bsp.: Maxl Mustermann, Couchtester. Der Zusatz ändert die Firma (Vor- und Zuname) nicht und wird einfach nur angehängt.

Beim Gewerbe- und Finanzamt ändert sich dadurch nichts.
garbs
 
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Re: Phantasienamen anmelden?

Beitragvon Tooh-B am 30.03.2009, 14:41

Hallo,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

ja. Ein wenig :D

Also noch mal zum mitschreiben:

Ich muss den Namenszusatz/Phantasienamen nicht beim Gewerbe- bzw. Finanzamt anmelden?

LG
Tooh-B
 
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Re: Phantasienamen anmelden?

Beitragvon P.Spielmann am 30.03.2009, 14:56

Der Phantasiename (Namenszusatz) muss nirgends eingetragen werden.
Das wäre nur beim eingetragenen Kaufmann der Fall (Handelsregistereintrag).

Gegenüber Ämtern und Behörden tritt man als Einzelunternehmer nur mit Vor- und Nachname auf.

Schöne Grüße
ps
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Re: Phantasienamen anmelden?

Beitragvon Tooh-B am 30.03.2009, 21:21

In Ordnung.

Also rein theoretisch könnte ich dann mehrer Onlineshops unter verschiedenen Namen führen.

Vor-und Nachname (Phantasiename)
Vor-und Nachname (Phantasia)

Seh ich das so richtig?

geht auch:

Phantasiename
Ihn. Vor-und Nachname

Danke nochmal für eure Hilfe
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Re: Phantasienamen anmelden?

Beitragvon Tooh-B am 19.05.2009, 14:22

Hallo liebe Community,

muss noch mal fragen:

Wie darf ich den Phantasienamen angeben?

bsp.:

1. Max Mustermann
"Phantasiename"
Musterstr. 1
12345 Musterhausen

2. Max Mustermann "Phantasiename"
Musterstr. 1
12345 Musterhausen

3. "Phantasiename"
Max Mustermann
Musterstr. 1
12345 Musterhausen

Welche Angabe ist korrekt?

Angenommen man führt mehrere Onlineshops, darf ich dann auch unter verschiedenen Phantasienamen verkaufen?

Bsp.

1. Shop:

Max Mustermann
"Phantasiename"

2. Shop

Max Mustermann
"Mustername"


Ihnhaber: Max Mustermann - ist nicht zulässig oder???


Vielen Dank für eure Antworten
Tooh-B
 
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Re: Phantasienamen anmelden?

Beitragvon garbs am 20.05.2009, 04:47

Servus,

alle Angaben die du machst, die dazu geeignet sind, eine Firma oder Gesellschaft vorzutäuschen sind u.U. sogar strafbar.

Willst du jemanden verwirren oder etwas verschleiern? :shock:

Mir ist immer noch unklar, ob du unterschiedliche Gewerbe betreiben willst. Oder nur so tun als ob du mehrere Gewerbe betreibst.

Wenn meine Firma "Maxl Mustermann" heißt, dann kann ich mir eine Visitenkarte malen wo draufsteht: "Maxl Mustermann, Zitronenhandel" und eine wo draufsteht "Maxl Mustermann, Handel mit exotischen Südfrüchten". Genauso verhält es sich auf für Onlineshops. Die Firma ist und bleibt dein Name und nicht der Zusatz.

Nicht erlaubt wäre z.B. "Fruchthandelsgesellschaft Mustermann & Partner", "Früchtehaus Mustermann & Söhne", "Internationales Fruchtkontor M. Mustermann"

Ob du deinen beschreibenden Zusatz hinter oder unter deine Firma (ausgeschriebener Vorname und Nachname) setzt ist m.E. unerheblich. Hmmm - wenn du allerdings Rechtssicherheit haben willst, solltest du einen Anwalt deines Vertrauens hinzuziehen.
garbs
 
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Re: Phantasienamen anmelden?

Beitragvon Tooh-B am 20.05.2009, 13:54

Hallo,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Also ich möchte definitiv nix vortäuschen.

Das ich unter meinem Namen das Gerwerbe betreibe und nicht unter dem Zusatz, war mir klar.

Es ging lediglich um die Platzierung und die Verwendung zweier Zusätze, da ich zwei Projekte in unterschiedlichen Branchen (Handel/Dienstleistung) plane.

Die Frage hast du mir ja beantwortet. Dafür noch mal vielen Dank

Schönen Gruß
Tooh-B
 
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