Re: PC als Betriebsausgabe
von Ahanit am 13.03.2010, 17:52
Kurzfassung:
-150 EUR Anschafungswert, im selben Jahr abschreiben
Zwischen 150 und 410 EUR Wahlmöglichkeit, entweder sofort abschreiben oder als Sammelposten über 5 Jahre..
Achtung, die Wahl gilt immer für ALLE Anschaffungen in dieser Preisklasse!!
ab 411 EUR bis 1000 EUR Anschaffungswert MUß der Posten in den Sammelposten und über 5 Jahre abgeschreiben werden.
Erst wenn eine Anschaffung über 1000 EUR (also ab 1001 EUR) kostet, dann wird die Allgemeine Abschreibungstabelle zu Rate gezogen...
Daraus folgt:
Wenn dein Handy und/oder dein Computer weniger als 410 Euro kostete, hast du Wahlmöglichkeit,
kostete ein oder beide Posten mehr als 410 aber weniger als 1000 dann mußt du über 5 Jahre abschreiben.
Nur wenn Handy und/oder Computer über 1000 Euro gekostet haben dann kannst du den entsprechenden Posten über 3 Jahre abschreiben nach der Abschreibungstabelle.
Am besten du läßt dir disbezüglich noch einmal von einem Steuerberater helfen. Ist nämlich recht kompliziert.