PC als Betriebsausgabe

PC als Betriebsausgabe

Beitragvon Thorso am 11.03.2010, 23:40

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Leute,

wenn ich ein Nebengewerbe betreibeund von der USt. befreit bin und über die 7000 schlag mich tot € komme, dann also Einkommenssteuer pflichtig bin.

Kann ich dann einen PC oder Handy (z.B.1000€) in dem Jahr als Betriebsausgabe verbuchen also als Verlust?
Oder muss man den PC oder Handy wenn überhaupt über 3 Jahre verbuchen?


Besten Dank
Thorso
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Re: PC als Betriebsausgabe

Beitragvon Ahanit am 13.03.2010, 17:52

Kurzfassung:

-150 EUR Anschafungswert, im selben Jahr abschreiben
Zwischen 150 und 410 EUR Wahlmöglichkeit, entweder sofort abschreiben oder als Sammelposten über 5 Jahre..

Achtung, die Wahl gilt immer für ALLE Anschaffungen in dieser Preisklasse!!

ab 411 EUR bis 1000 EUR Anschaffungswert MUß der Posten in den Sammelposten und über 5 Jahre abgeschreiben werden.

Erst wenn eine Anschaffung über 1000 EUR (also ab 1001 EUR) kostet, dann wird die Allgemeine Abschreibungstabelle zu Rate gezogen...

Daraus folgt:

Wenn dein Handy und/oder dein Computer weniger als 410 Euro kostete, hast du Wahlmöglichkeit,
kostete ein oder beide Posten mehr als 410 aber weniger als 1000 dann mußt du über 5 Jahre abschreiben.

Nur wenn Handy und/oder Computer über 1000 Euro gekostet haben dann kannst du den entsprechenden Posten über 3 Jahre abschreiben nach der Abschreibungstabelle.

Am besten du läßt dir disbezüglich noch einmal von einem Steuerberater helfen. Ist nämlich recht kompliziert.
Mein Weg in die Selbständig könnt ihr in meinem Blog verfolgen http://news.ahanit.de Meine Kunst findet ihr unter http://kunst.ahanit.de
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