offene Fragen zur Kleinunternehmerregelung

offene Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Beitragvon Kartoffel am 28.03.2011, 14:59

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zur Kleinunternehmerregelung bezüglich des Jahresumsatzes und der Versteuerung.

Ich bin zur Zeit Student und in einem Arbeitsverhältnis(Werksstudent). Wird mein regelmäßiges Einkommen zu der Umsatzgrenze von 17.500 dazugerechnet oder beziehen sich die 17.500 nur auf den Umsatz aus dem Nebengewerbe?

Habe ich das richtig verstanden das mein Umsatz aus selbstständiger Arbeit mit dem aus nichtselbst. Arbeit in der Steuererklärung addiert wird und ich die dann möglicherweise anfallenden Steuern einfach nachzahle?

Gruß

Kartoffel
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Re: offene Fragen zur Kleinunternehmerregelung

Beitragvon garbs am 02.04.2011, 14:35

Kartoffel hat geschrieben:...

Ich bin zur Zeit Student und in einem Arbeitsverhältnis(Werksstudent). Wird mein regelmäßiges Einkommen zu der Umsatzgrenze von 17.500 dazugerechnet oder beziehen sich die 17.500 nur auf den Umsatz aus dem Nebengewerbe?

# nur Umsatz aus der selbständigen Tätigkeit...

Habe ich das richtig verstanden das mein Umsatz aus selbstständiger Arbeit mit dem aus nichtselbst. Arbeit in der Steuererklärung addiert wird und ich die dann möglicherweise anfallenden Steuern einfach nachzahle?

# wer hat das gesagt?

Gruß

Kartoffel


Die Kleinunternehmerregelung im §19 UStG regelt die Befreiung von der Ausweisung, Erklärung und Abführung der USt.

Mit der Steuer aus Einkommen und Ertrag hat sie nichts zu tun.

Die Höhe der Einkommensteuer ergibt sich aus dem ausgewiesenenm Gewinn/Verlust am Jahresende.

Hoffe, das hilft dir weiter! :wink:
garbs
 
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