Nebengewerbe in der Software-Entwicklung

Nebengewerbe in der Software-Entwicklung

Beitragvon j.klugmann am 05.03.2011, 11:40

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Moin!

Aufgrund meiner Minderjährigkeit ist es mir leider verwehrt ein Gewerbe zu gründen, jedenfalls nicht ohne richterlichen Beschluss. Wegen chronischer Krankheit wäre ein auf mich angemeldetes Gewerbe sehr problematisch, weil ich mit Pech meine Krankenkassen-Kosten selber übernehmen müsste. Das kann ich aufgrund meiner Krankheit nicht, die Kosten wären einfach zu hoch.

Nun suche ich alternativen, um ein bisschen Geld verdienen zu können. Momentan sehe ich nur eine:

* Meine Eltern melden auf ihren Namen ein Gewerbe an, unter dem ich dann operiere.

Wäre das rein rechtlich gesehen erlaubt?

Grüße
j.klugmann
 
Beiträge: 2
Registriert: 05.03.2011, 11:24

Re: Nebengewerbe in der Software-Entwicklung

Beitragvon garbs am 06.03.2011, 11:15

j.klugmann hat geschrieben:...Aufgrund meiner Minderjährigkeit ist es mir leider verwehrt ein Gewerbe zu gründen...


Hm, wieviele Monate hast du noch bis zur Volljährigkeit?

Allein die Vorgründungsaktivitäten sind in ihrem zeitlichen Rahmen nicht zu unterschätzen. Und wenn du einen guten Plan vorbereitest, dann solltest du es doch hinkriegen, möglicherweise eine Punktlandung zu schaffen, oder?

Auch als Minderjähriger hast du viele Möglichkeiten, dir das notwendige Handwerkszeug für einen erfolgreichen Start in die Selbständigkeit anzueignen, bevor du einen G-Schein hast.
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

Re: Nebengewerbe in der Software-Entwicklung

Beitragvon j.klugmann am 07.03.2011, 07:26

Sind leider noch zu viele Monate. ;) Ich will nichts großes machen, letztendlich nur ein paar Auftragsarbeiten wofür ich dann Rechnungen schreiben muss. Das geht ja nicht ohne Gewerbe.

Grüße
j.klugmann
 
Beiträge: 2
Registriert: 05.03.2011, 11:24

Re: Nebengewerbe in der Software-Entwicklung

Beitragvon garbs am 17.03.2011, 23:28

j.klugmann hat geschrieben:Sind leider noch zu viele Monate. ;) Ich will nichts großes machen, letztendlich nur ein paar Auftragsarbeiten wofür ich dann Rechnungen schreiben muss. Das geht ja nicht ohne Gewerbe. Grüße


Warum gleich Rechnungen schreiben? Wenn es wie du es schilderst in so einem kleinen Rahmen und möglicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum ist, dann gibt es auch die Alternative, als geringfügig Beschäftigter (400,-EUR-Basis) für den Auftraggeber tätig zu werden. Ab einem Alter von 15 Jahren sollte das unproblematisch sein. Ist das eine Möglichkeit für dich?
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

  • Anzeige

Zurück zu Kleingewerbe, Kleinunternehmer und Nebengewerbe

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast