Nebengewerbe Fragen über Fragen

Nebengewerbe Fragen über Fragen

Beitragvon Thorso am 05.03.2010, 14:59

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Leute,

ich möchte mich (erstmal alleine,später evtl. mit einem gelegentlichen Helfer) mit einem Nebengewerbe in der Baubrange selbstständig machen, Hauptberuflich bin ich auch auf dem Bau.

1. Welche Kosten kommen auf mich zu?

2. Wo muss ich mich überall anmelden?

3. Sollte man den "Betrieb" Haftpflichtversichern oder reicht eine Private Haftpflicht?

4. Brauch ich ein seperates Konto oder reicht das private?

5. Welche Fördermittel stehen mir zu, die nicht zurück gezahlt werden müssen?

6. Was ist wenn man über die 17500€ kommt, muss man dann ab dem ersten Euro alles versteuern (man hat ja keine Steuer eingenommen) und wie ist es im darauf folgenden Jahr?

7. Was muss ich noch beachten?

Mehr fällt mir gerade nicht ein aber ich werde bestimmt noch einige Fragen haben und hoffe Ihr könnt mir helfen.

Danke

MfG
Thorso
Thorso
 
Beiträge: 4
Registriert: 05.03.2010, 14:20

Re: Nebengewerbe Fragen über Fragen

Beitragvon mgb-consulting am 05.03.2010, 20:40

Hallo ...

1. Welche Kosten (Betriebsausgaben) kommen auf mich zu?
Alle Ausgaben, die betriebsbedingt anfallen werden.

2. Wo muss ich mich überall anmelden?
Beim Ordnungsamt das Gewerbe und nachdem Ihnen das Finanzamt den Erfassungsbogen zugesandt hat, mit diesem Erfassungsbogen beim Finanzamt.

3. Sollte man den "Betrieb" Haftpflichtversichern oder reicht eine Private Haftpflicht?
Wenn die private Haftpflicht dies nicht mit abdeckt, dann muss eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

4. Brauch ich ein seperates Konto oder reicht das private?
Ein separates Konto wäre gut, aber mit dem privaten Konto würde es auch gehen.

5. Welche Fördermittel stehen mir zu, die nicht zurück gezahlt werden müssen?
Keine.

6. Was ist wenn man über die 17500€ kommt, muss man dann ab dem ersten Euro alles versteuern (man hat ja keine Steuer eingenommen) und wie ist es im darauf folgenden Jahr?
Suchfunktion oben rechts nutzen und "Kleinunternehmerregelung" eingeben, wurde schon hundertfach hier beantwortet.

7. Was muss ich noch beachten?
Dass Sie Aufträge erhalten!

MfG
MGB-Consulting
Gründercoaching und Mehr... Coach, Experte, Gutachter und Mentor bei den Businessplan-Wettbewerben "senkrechtstarter" in Bochum und "start2grow" in Dortmund.
Benutzeravatar
mgb-consulting
 
Beiträge: 1566
Registriert: 29.01.2007, 11:15
Wohnort: 44795 Bochum

Re: Nebengewerbe Fragen über Fragen

Beitragvon Thorso am 07.03.2010, 14:32

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Muss ich mich auch bei der Berufsgenossenschaft und Handwerkskammer anmelden oder sogar Bei einer Ausgleichskasse?

Ich glaube Berufsgenossenschaft nur wenn man jemand angestellt hat, bin mir aber nicht sicher.
Thorso
 
Beiträge: 4
Registriert: 05.03.2010, 14:20

Re: Nebengewerbe Fragen über Fragen

Beitragvon gruendungsberater24 am 10.03.2010, 22:29

Die Anmeldung bei der BG bzw. Handwerkskammer ist von der Art der ausgeübten Selbständigkeit bzw. den jeweiligen Tätigkeiten abhängig. Einfach mal bei den entsprechenden Institutionen nachfragen, ob Ihr Gewerbe versicherungspflichtig ist (BG). Da ich daon ausgehe, dass Sie sich im Handwerklichen Bereich selbständig machen möchten, benötigen Sie i.d.R. eine Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer.

Was möchten Sie genau anbieten?
Ich wünsche alles Gründern viel Erfolg und den nötigen Biss http://www.businessplanvorlagen.eu
Benutzeravatar
gruendungsberater24
 
Beiträge: 152
Registriert: 10.11.2008, 22:05
Wohnort: Barchfeld/ Werra

Re: Nebengewerbe Fragen über Fragen

Beitragvon Thorso am 11.03.2010, 15:59

Hallo,

ich bin Zimmermann und möchte gerne Sichtschutzzäune, Verschalungen, Holzterrassen und wege Reparaturen evtl. Gesimsarbeiten, Fertigteilmontage, montage von Einschuptreppen, Auswechselungen für Dachflächenfenster ggf. Dämmen von Dachböden usw. Eigentlich auch noch Eingangsüberdachungen und Carports aber ich weiss nicht genau ob hier eine Meisterpflicht besteht. Jemanden mit Meister Titel hätte ich zwar (zum Unterschreiben) aber das ist heute nicht mehr so einfach, ich glaube man muss den Meister für 15 Stunden die Woche oder im Monat beschäftigen.
Thorso
 
Beiträge: 4
Registriert: 05.03.2010, 14:20

  • Anzeige

Zurück zu Kleingewerbe, Kleinunternehmer und Nebengewerbe

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast