Mitarbeiter in der GbR

Mitarbeiter in der GbR

Beitragvon der_alex am 01.03.2011, 10:24

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo zusammen,
zur Zeit bin ich grade mal paar Wochen Selbstständig und suche nach Informationen im Netz, aber kann keine finden.
Was muss ich beachten bei Verträgen mit Freelancern die im Ausland arbeiten und im Imland und ob es für mich besser wäre Leute im Ausland einzustellen, die das Produkt herstellen, weil es nur dort hergestellt werden kann (z.B. Kunstwerke aus Bernstein in Polen/Russland hergestellt).
Ich habe die Auswahl entweder Freelancer einzustellen, sprich Leute, die Vorort für mich dort auf eigenständiger Basis produzieren, oder ich bezahle von hier aus den Stundensatz oder deren Monatslohn.
Wenn ich Leute dort einstelle, die bleiben ja im Ausland und kommen nicht nach Deutschland, so muss ich die gleichen Steuern zahlen, wie für jemanden, der für mich hier schaft oder muss ich die Landessteuer & Sozialabgaben des Landes zahlen (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung...), die dort aufgeführt werden.

Und wie muss ich es mit den Behörden regeln?
der_alex
 
Beiträge: 1
Registriert: 01.03.2011, 10:10

Re: Mitarbeiter in der GbR

Beitragvon garbs am 06.03.2011, 01:16

*Hüstel*

Was steht denn in deinem Businessplan zu diesem Thema drin?

Also ein Freelancer ist ein freier Mitarbeiter, wenn ich das bei dir richtig verstanden habe. Für den rechnest du keine Sozialabgaben ab. Und mit der Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland solltest du spätestens jetzt einen versierten Fachmann zu Rate ziehen, oder?

Und was genau hat das mit einer GbR zu tun...? :shock:

Welche Behörden meinst du? Betreibst du eine Firma im Ausland?
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

  • Anzeige

Zurück zu Kleingewerbe, Kleinunternehmer und Nebengewerbe

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast