Hallo,
ich habe vor eine Zimmervermittlung aufzumachen. Hier kommt mir nun die Übelregung tue ich das einfach nur mit einem Gewerbeschein oder muss ich dafür eine MiniGmbH gründen?
Meine bisherigen Gründe für die Mini GmbH.
- In der Haftung beschränkt
was allerdings bei einem reinen Gewerbschein ja nicht der Fall ist. Hier hafte ich ja mit meinem vollen "privat" Vermögen.
Auf der anderen Seiten frage ich mich auf was mich jmd verklagen / haftbar machen sollte ? Ich bin nur Dienstleister zwichen a) dem Kunden und b) z.B. dem Hotel/Zimmeranbieter und stelle eine Rechnung an den Endkunden. Ich verhandle quasi mit dem Hotel / Zimmeranbieten über die Konditionen.
Was kann passieren ?