mini GmbH gründen wobei wir noch arbeiten?

mini GmbH gründen wobei wir noch arbeiten?

Beitragvon maikl10 am 06.10.2011, 13:10

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ein herzliches Hallo in die Runde!

Ich und mein Partner sind vollzeit beschäftigt. Wir möchten aber ein Unternehmen gründen, haben sogar schon losgelegt. Die Frage ist jetzt: ist eine miniGmbH oder eine GmbH ratsam für uns? Es dreht sich nämlich darum, dass wir beide bei unseren jeweiligen Arbeitgebern einen Bruttolohn von ca. 85.000 Euro jährlich haben. Inwiefern fließt dieser in das Steuersystem des Unternehmens ein? Es wäre natürlich schon besser wenn das getrennt abgerechnet sein würde, das glaube ich aber irgendwie nicht. Wir möchten auf jeden Fall noch bis Ende des Jahres bei unseren Arbeitgebern bleiben. Es wäree aber irgendwie doof wenn uns der Lohn ebenfalls als Umsatz angesehen wird. Bei einer GmbH sind doch Gesellschafter im Spiel, d.h. diese werden von den Geldern der GmbH entlöhnt sozusagen. Diese Gesellschafter wären wir zwei dann. Somit würden wir praktisch den Lohn von unseren jetzigen Arbeitgebern erhalten und von der GmbH. Und damit müssten wir quasi bei der Einkommenssteuererklärung diese beiden Löhne angeben und etsprechend abrechnen. Der GmbH werden diese als Ausgaben gesehen. Unsere jetzigen Löhne fließen nicht in die Umsatzliste der GmbH ein. Sehe ich das richtig oder übersehe ich was?

Wie sieht es da aus? Gibt es eine Möglichkeit dieses Modell von Geldfluß mit einer anderen Rechtsform zu erwirken?
maikl10
 
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Re: mini GmbH gründen wobei wir noch arbeiten?

Beitragvon mgb-consulting am 08.10.2011, 10:00

Hallo ...

Ihr Lohn aus dem Anstellungsverhältnis fliesst NICHT in irgendeiner Form in eine neu zu gründende UG oder GmbH ein!

Wenn Sie eine UG oder GmbH gründen und sich hieraus ein Gehalt zahlen, dann erzielen Sie Einkünfte aus zwei unterschiedlichen Anstellungsverhältnissen.

Wenn Sie darüber hinaus den Gewinn am Jahresende ausschütten, dann erzielen Sie obendrein Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Alles zusammen wird in der Einkommensteuererklärung erklärt und dann der Besteuerung unterworfen, wobei die von den Arbeitgebern gezahlte Lohnsteuer in Abzug gebracht wird.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: mini GmbH gründen wobei wir noch arbeiten?

Beitragvon Mini-GmbH am 13.11.2011, 14:49

Bei dieser Formulierung verstehe ich noch nicht einmal die Frage?? 50.000 EUR Stammkapital braucht man nur für eine AG. GbmH sind 25.000 (mindestens die Hälfte muß sofort eingezahlt werden), bei der mini-GmbH ist es 1 EUR. Kannst Du einen Frage nochmal in verständlichem Deutsch oder Englisch schreiben??

Timon
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