Bin schon seit einigen Tagen im Web unterwegs mit einer Frage, die mir leider nirgends beantwortet werden kann.
Folgendes:
Ein Kumpel und Ich (beides Studenten) haben vor eine GbR zu gründen und als eine Art "Eventmanager" zu arbeiten. Heißt in diesem Fall, dass wir pro Jahr ein Feier in unserer Stadt organisieren werden (dieses Jahr steht bereits fest, Ende Dezember) und damit wahrscheinlich auch Gewinn erwirtschaften werden.
Meine 1. Frage lautet wie folgt:
Dieses Jahr wird unser "Rumpfjahr", d.h. wenn Gründung im Oktober stattfindet, haben wir noch 3 verbliebene Monate. Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen dürften wir maximal 17.500 durch 12 mal 3 = 4375€ Umsatz machen. Da werden wir definitiv drüber kommen.
Wenn wir das von vornerein wissen, können wir die Kleinunternehmerregelung dann nicht in Anspruch nehmen?
Angenommen wir wüssten es nicht, wie sieht es dann aus? Wie sind da die rechtlichen Grundlagen? Unser vermutlicher Umsatz ist ja auch nur eine Vermutung ...
2. Frage:
Wir beide kratzen für dieses Jahr bereits an dem Freibetrag (8.004€), bereits abzgl. aller Sozialabgaben und möglichen Werbungskosten. D.h. wir würden darüber kommen, was wir natürlich nicht wollen.
Wäre es möglich einen 3. Gesellschafter ins Boot zu holen und dann per Gesellschaftsvertrag die Gewinnbeteiligung für ihn auf 100% und für uns beide bei 0% festzusetzen? Dann wäre unser Problem gelöst, aber ich vermute mal, dass das rechtlich nicht ganz einwandfrei wäre ...
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, wollen auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein!
Lieben Gruß
Weeder