Kleinunternehmer 17500€ überschritten Nachzahlung der Mwst

Kleinunternehmer 17500€ überschritten Nachzahlung der Mwst

Beitragvon sami2010 am 09.02.2011, 08:55

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ich bin Onlinehändler und habe mich im Januar vorerst als Kleinunternehmer angemeldet,
Leider habe ich mich bei der Prognose zum voraussichtlichen Umsatz verschätzt .

Mein Online Geschäft läuft viel besser als ich mir vorstellte, ich habe die Umsatzgrenze schon
in 2 Monate überschritten.

Mir ist bekannt das es eine Umsatzgrenze ( 17500 € ) gibt die ein Kleinunternehmer im Jahr nicht überschreiten darf.

Wie ist es ,denn im Ersten Existenzgründungsjahr, wenn ein Kleinunternehmer die 17500 € Grenze überschritten hat.

1. Muss die Umsatzsteuer für die 17500 € nachgezahlt werden ? Obwohl man in der Rechnung an den Kunden keine MWST ausgewiesen hat ?
2. Was passiert mit dem Umsatz über 17500 € ?
3. Wie geschieht die Ummeldung beim Finanzamt? Wie muss ich da verfahren?

Eigen Recherche im bezug auf meiner Frage 1 .

habe ein wenig im Internet recherchiert bin auf einem sehr interessanten Bericht der Seite www. iyotta.de gestoßen, das eventuell meine erste Frage beantwortet.

Interessanter abschnitt aus dem Bericht :

Fällt der tatsächliche Umsatz im Jahr der Existenzgründung höher als 17.500 Euro aus, hat dies keine nachteiligen Folgen. Es bleibt dabei, dass der Existenzgründer im 1. Geschäftsjahr die Kleinunternehmerregelung zu Recht angewendet hat. Es kommt zu keine Nachforderungen bei der Umsatzsteuer.

Frage : --- Kann man sich beruhigt auf diese Erklärung verlassen? Oder seit ihr da anderer Ansicht .
http://www.iyotta.de/index.php/kleinunt ... ragen.html


Eigen Recherche im bezug auf meiner Frage 2 .

in Bezug auf meine Zweiten Frage bin ich auf einen weiteren interessanten Artikel der seite http://www.ecin.de/recht/kleinunternehmerregelung/ gestoßen

Relevanter abschnitt aus dem Bericht :

Auch richten sich die Grenzen für die Kleinunternehmerregelung bei der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme allein nach dem voraussichtlichen Umsatz. Wird im Nachhinein ein höherer Umsatz erzielt, als geplant war, bleibt die Kleinunternehmereigenschaft im ersten Jahr trotzdem erhalten.


Frage : --- Ich verstehe darunter das der Kleinunternehmer ein höhren Umsatz erzielen darf und das er auch noch die Kleinunternehmereigenschaft behält - ---- Was versteht ihr darunter ?

Bezüglich meiner dritten frage habe ich leider nichts Hilfreiches gefunden .

Ich hoffe das ihr mir da weiterhelfen könnt. Bedanke mich vielmals für eure Unterstützung.

Gruß Sami
sami2010
 
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Re: Kleinunternehmer 17500€ überschritten Nachzahlung der

Beitragvon Hamburger am 15.03.2011, 08:09

Warum fragen Sie nicht einfach Ihr Finanzamt per Telefon. Dann haben Sie Gewissheit. Je früher desto besser.
Hamburger
 
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