Kleingewerbe und das Finanzamt

Kleingewerbe und das Finanzamt

Beitragvon bluesky001 am 15.07.2011, 14:51

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo ihr lieben, bin neu hier und benötige doch bitte mal eine Info von euch, sofern ihr mir helfen könnt.

Ich habe seit ein paar Jahren ein Kleingewerbe im Nebenerwerb mit einer Babysitter-Agentur, bisher lief alles beim FA ganz reibungslos.

Für das Jahr 2010 habe ich all meine Unterlagen abgegeben und nun kam der Bescheid!!!


Folgendes ist der Fall:
Von Januar bis April 2010 und Oktober bis Dezember 2010 habe ich ergänzend Hartz4 bezogen.
In den restlichen Monaten war die Auftragslage gut und ich habe mich bei meiner Krankenkasse freiwillig pflichtversichert. Ebenso hatte ich von Juni bis Ende November 2011 ein Pflegekind vom Jugendamt bei mir, jedoch dürfen diese Gelder nicht angerechnet werden, da es Annex_leistungen sind, erst ab dem 3. Kind wird angerechnet. Desweiteren habe ich kein weiteres Arbeitsverhältnis gehabt.

Ich hatte im Jahr 2010 Gesamteinnahmen in Höhe von 45.404,25 € (Ohne Pflegegeld und ohne Hartz 4)
und Ausgaben in Höhe von 33.275,59 €. Somit liegt mein Gesamtverdienst bei 12.128,66 € also unter 17.500 €. Die Jahre zuvor, waren die Einnahmen weitaus geringer.

Jetzt schreibt mir das FA, dass ich 731,00 € für 2010 an Einkommenssteuer nachzahlen soll und für September und Dezember auch noch mal 365,00 €, sowie ab 2012 Quartalsmäßig 182,00 €

Die Jahre zuvor war alles immer auf 0,00 € gesetzt, kann mir einer erklären warum ich soviel nachzahlen soll?

Zur Erläuterung steht noch dabei: das man die Beiträge für die Krankenversicherung als Sonderausgaben berücksichtigt hat und der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit wurde um 1.055 € erhöht - hä? bahnhof?

Ich hoffe, dass hier jemand durch den ganzen schlamassel einen durchblick hat und licht ins dunkle bringenkann.
Danke

Ist dass thema wirklich so komplex, dass mir hier keiner weiterhelfen kann?
Wo sind denn nur die ganzen Spezies?
bluesky001
 
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Re: Kleingewerbe und das Finanzamt

Beitragvon bluesky001 am 16.07.2011, 20:04

Ok, meine obige Anfrage hat sich erledigt aber kann mir jemand verraten ob Einkommen aus hartz4 bei der Berechnung der Einkommenssteuer für das KLeingewerbe mit angerechnet werden.

Beispiel:Gewinn aus Kleingewerbe 6.500 € im Jahr
Hartz 4 7.000 € im Jahr

Wird jetzt beim FA nur die Einkommenssteuer aus das Kleingewerbe berechnet oder zählt Hartz 4 mit rein?
bluesky001
 
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Re: Kleingewerbe und das Finanzamt

Beitragvon mgb-consulting am 17.07.2011, 05:59

Hallo ...

die Hartz IV Leistungen bleiben außen vor und unterliegen nicht der Besteuerung.

Aber... die o.g. Äußerungen sind falsch!

Sie setzten scheinbar das Saldo aus Einnahmen minus Ausgaben zur Bewertung der Kleinuntereigenschaft an und das ist falsch!

Bei dieser Einordnung gehtr es NUR um den Umsatz und nicht um den Gewinn!

MfG
MGB-Consulting
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Re: Kleingewerbe und das Finanzamt

Beitragvon bluesky001 am 17.07.2011, 09:04

Ganz lieben dank für die Info.

Hm, deine Antwort bzgl. Saldo, einnahmen und Ausgaben verstehe ich nicht ganz, weil ich das auch auf dem Bescheid des FA erlesen konnte.

Wenn ich beispielsweise 60.000 € insgesamt im Jahr erwirtschafte und davon jedoch 40.000 € Ausgaben habe, kann doch nur das was am Ende übrig bleibt, also 20.000 € als Bemessungsgrundlage dienen, denn so kann ich es auch auf meinem Bescheid "Beechnung des zu versteuernden Einkommens" auch nachvollziehen.

Ebenso hat das FA festgesetzt, welche Vorauszahlungen ich leisten soll aber dabei kann ich jetzt schon ersehen, dass ich für dieses Jahr weitaus weniger Einnahmen/Gewinn erziele - kann man dagegen etwas machen?
bluesky001
 
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Re: Kleingewerbe und das Finanzamt

Beitragvon mgb-consulting am 17.07.2011, 15:19

Hallo ...

die Erwähnung der 17.500€ macht mich ein wenig stutzig, von daher weiss ich nun nicht, ob Sie sich als Kleingewerbe bezeichnen oder als Kleinunternehmer.

Kleinunternehmer ist ein Begriff des Umsatzsteuergesetzes und meint denjenigen Unternehmer, der im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500€ Umsatz gemacht hat und in laufenden Geschäftsjahr nicht mehr als 50.000€ Umsatz macht. Diese Unternehmer brauchen die Umsatzsteuer nicht auszuweisen und sie wird vom FA nicht erhoben.

Mit dem Begriff Kleingewerbe grenzen sich diejenigen Gewerbetreibenden ab, die keine eingetragenen Kaufleute sind. Sstreng genommen gibt es nur Gewerbetreibende und eingetragene Kaufleute, das Gesetz kennt den Begriff des Kleingewerbetreibenden nicht.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Kleingewerbe und das Finanzamt

Beitragvon P.Spielmann am 21.07.2011, 19:18

Hallo,

bei dem zu versteuernden Einkommen von 12.128,66 € kommt es - ganz ohne irgendwelche Einkommensersatzleistungen - zu einer Steuerbelastung von 731,00 Euro. Das ist nicht zu ändern.
Der Grundfreibetrag liegt eben nur bei rund 8.000 Euro. Die Grenze des Kleinunternehmers in der Umsatzsteuer von 17.500 Euro hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun. Einkommensteuer fällt ab rund 8.000 Euro an.

Kann es sein dass Sie die Krankenversicherungsbeiträge als Betriebsausgabe angesetzt haben?
Dann hat das Finanzamt den Gewinn um diesen Betrag erhöht und die KV als Sonderausgabe angesetzt.
Damit ist das zu versteuernde Einkommen gleich, macht für Sie also keinen Unterschied. Das Finanzamt ist aber verpflichtet Sie auf diesen Umstand hinzuweisen.

Natürlich geht das Finanzamt davon aus dass die Folgejahre (mindestens) genau so gut werden wie das Jahr der abgegebenen Steuererklärung, eine andere Info hat der Bearbeiter vermutlich nicht bekommen. Daher werden für das aktuelle Jahr und die Folgejahre Vorauszahlungen festgesetzt. Mit einem Anruf beim Finanzamt kann man die Vorauszahlungen aber anpassen lassen. (ggf. wird ein vorläufiges Ergebnis gefordert)

Soweit man das aufgrund Ihrer Angaben beurteilen kann scheint der Bescheid in Ordnung.
Gewissheit würde Ihnen ein Beratungstermin beim Steuerberater bringen. Hier kann man das natürlich nicht abschließend beurteilen.
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Re: Kleingewerbe und das Finanzamt

Beitragvon bluesky001 am 21.07.2011, 20:32

Ja du hast völlig recht, ich habe die Kosten für die Krankenkasse als Betreibsausgaben deklariert und das FA hat mich darauf hingewiesen, dass diese als SOnderausgaben angesehen werden.

Mit der Vorauszahlung konnte ich alles beim FA schon klären aber ganz lieben Dank für deine Antworten.
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