Hallo,
im Vorstellungsbereich hast Du geschrieben, dass Du mit dem Thema Buchhaltung nur unzureichend vertraut bist. In diesem Beitrag schreibst Du, dass Du Dein Kleingewerbe in das Handelsregister eintragen lassen möchtest. Dies ist grundsätzlich nach § 2 Handelsgesetzbuch (HGB) (Kannkaufmann) möglich. ABER mit der Eintragung beginnt die Verpflichtung zur doppelten Buchführung ->§238 HGB, Bilanzierung -> §242 HGB, Inventur -> §240, etc.. Das bedeutet, dass die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nicht ausreicht. Außerdem findet nach Eintragung nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), sondern auch das HGB Anwendung. Man sollte sich über die daraus resultierenden Unterschiede im Klaren sein; Stichworte hierzu sind kfm. Bestätigungsschreiben, Höhe von Schadenersatz, Prüfungs- u. Rügepflicht, Schweigen (gilt im BGB als Ablehnung; nach HGB aber in bestimmten Fällen auch als Zustimmung) etc..
Im übrigen würde auch ein Phantasiename nicht darüber wegtäuschen, dass Du als Kleinunternehmer agierst -> schließlich fällt keine USt (also aus Sicht des Kunden keine VSt) an...offensichtlicher geht´s nun echt nicht. Aus haftungstechnischer Sicht macht es für den Kunden auch keinen Unterschied, ob Du eingetragener Kaufmann oder Nicht-Kaufmann bist. So oder so bist Du Vollhafter.
Erfolgt keine Eintragung in das HR, dann darf das Kleingewerbe alternativ eine Geschäftsbezeichnung führen. Mehr Infos dazu kannst Du der Internetseite der IHK Aachen entnehmen. Beachte insbesondere die Punkte 3 und 4.
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steue ... _221.htm#3Wie mgb bereits angeführt hat, ist zu beachten, dass Kleinunternehmer mit hauptsächlich gewerblichen Kunden Nachteile haben, wenn sie keine USt in ihren Rechnungen ausweisen dürfen.
Als erstes solltest Du Dich noch einmal intensiv mit dem Thema Kleinunternehmerregelung beschäftigen und die jeweiligen Vor- und Nachteile verinnerlichen. Wenn Dir dann klar ist, ob sich die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung lohnt oder nicht, kannst Du Dich auch mit dem Themen Firmierung (HR Eintragung ja/nein; ggf. Unterschied HGB/BGB Vorschriften), Buchhaltung (EÜR oder doppelte Buchführung[Bilanz]) etc. beschäftigen.
Bei Fragen fragen.
Gruß Tobi