Kleingewerbe, Abrechnungsfrage

Kleingewerbe, Abrechnungsfrage

Beitragvon kevo am 04.10.2011, 12:13

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo Forum,
ich habe ein Kleingewerbe neben meinem Hauptberuf. Ich gebe in einem Verein regelmäßig Tanzstunden und schreibe dann monatlich eine Rechnung mit dem entsprechenden Betrag (ohne USt., auf der Rechnung auch vermerkt).
Nun möchte ich aber noch einfach einen weiteren, freien Unterricht von mir aus anbieten, da ich in letzter Zeit oft Anfragen bekommen habe. Wie läuft das denn dann ab, da ich ja niemandem eine Rechnung ausstelle? Oder muss ich jedem Teilnehmer jedes Mal eine Quittung mitgeben?
Es soll so ablaufen, dass ich einfach bei jedem Male einen Betrag verlange, da es ja nicht wirklich regelmäßig sondern nach Absprache stattfinden soll. Also keine mtl. Gebühr oder sowas.
Muss ich dann einfach nur die Einnahmen für einen einzelnen Kurs notieren oder wie wird das vermerkt?
Reicht da eine Einnahmen-Überschuss Auflistung? Oder Nachweise in Form von Rechnungen? Habe diesbezüglich keine Antworten gefunden.

Vielen Dank schon mal,
Gruß
Kevo
kevo
 
Beiträge: 1
Registriert: 04.10.2011, 11:58

Re: Kleingewerbe, Abrechnungsfrage

Beitragvon S.Schneider am 12.10.2011, 23:22

Hallo kevo,

beim jetzt einzuschätzenden Umsatzvolumen sollte eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) reichen.

Wenn Du ein Kleingewerbe ausübst (§ 19 UStG), darfst Du Deine Rechnungen nur ohne ausgewiesene Umsatzsteuer ausstellen.

Fakt ist, was Du wirklich einnimmst und nicht, wo Du irgendeine Quittung ausstellst. Wenn Du "Ist-Buchhaltung" gewählt hast, dann zahlst Du entsprechend Steuern auf das, was Du effektiv am Monatsende eingenommen hast.

Liegt Dein Umsatz unter 50.000 Euro, bist Du auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit, dann ist es egal.

Hast Du darauf verzichtet, sind alle Einnahmen und Ausgaben monatlich anzugeben.

Gruß, Stefan
S.Schneider
 
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Registriert: 07.10.2011, 08:55

Re: Kleingewerbe, Abrechnungsfrage

Beitragvon mgb-consulting am 13.10.2011, 02:50

Liegt Dein Umsatz unter 50.000 Euro, bist Du auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit...

Hallo ...

wo steht das?

MfG
MGB-Consulting
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