Gewerbe für einmalige Einnahmen ?!?

Gewerbe für einmalige Einnahmen ?!?

Beitragvon Tamilan am 16.01.2012, 18:49

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo alle miteinander !

Ich habe eine Frage bezüglich einmalige Einnahmen und konnte hierzu nicht konkretes im Forum finden und hoffe ihr könnt mir helfen.

Es handelt sich um eine einmalige Promotion aktion für eine Summe von 9500€.
Für diesen Betrag würden wir eine Rechnung ausstellen und arebiten. Es fallen keinerlei kosten oder sonstiges an, sodass dies der Endgültige Gewinn sein würde.

Wie würde sich das ganze Einkommenssteurlich regeln ? Und besteht die Möglichkeit ein Gewerbe für einen einzigen Auftrag zu eröffnen?

Falls der übrigbleibende Betrag sich auf 12000 € erhöhen sollte, würde sich an dem besteuerungssatz wesentlich was dran ändern?

Ich hoffe hier versteht meine Frage und könnt mir konkrete Anworten hierzu liefern.

Vielen Dank an alle und bei Fragen kann ich euch gerne näheres hierzu sagen.

Vielen Dank
Tamilan
 
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