GbR: Handyvertrag für Privatkunden

GbR: Handyvertrag für Privatkunden

Beitragvon gruender11 am 21.08.2010, 16:20

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo.

Ich möchte meine Handyrechnungen von Beginn an vollkommen treffen, d.h. privat eine Prepaid Karte nutzen und für die geschäftliche Nutzung einen Vertrag abschließen (2 Geräte).

Muss dieser Vertrag, den ich für die geschäftliche Nutzung abschließe, ein spezieller Geschäftskundentarif sein? Oder genügt für eine GbR auch ein einfacher Privatkundenvertrag auf den Namen eines Gesellschafters.

Viele Grüße
Gruender11
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Re: GbR: Handyvertrag für Privatkunden

Beitragvon Hamburger am 04.09.2010, 00:05

Ich habe das mal so gelernt: Grundsätzlich ist eine Gesellschaft eine andere Person als ihre Gesellschafter. Wenn die Rechnung erst an den Gesellschafter gestellt wird, stellt dieser sie mit Weitergabe des Beleges quasi der Gesellschaft in Rechnung. Da der private Gesellschafter nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, geht die Umsatzsteuer verloren. Die GbR muss die Rechnung 'brutto für netto' einbuchen und darf sich die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt wiederholen.

Ob das noch so ist oder ob das in der Betriebsprüfungspraxis so geahndet wird muss man zwingend einen Steuerberater fragen.
War Ihnen das eine Hilfe? Dann freue ich mich über ein [Gefällt mir] auf http://de-de.facebook.com/Jan.Kube. Danke!
Hamburger
 
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Re: GbR: Handyvertrag für Privatkunden

Beitragvon P.Spielmann am 05.09.2010, 10:22

Die Rechnung muss an die GbR gestellt werden, nicht an den Gesellschafter.
Der Tarif spielt aber keine Rolle.

Schöne Grüße
ps
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Re: GbR: Handyvertrag für Privatkunden

Beitragvon founderX am 07.09.2010, 07:54

Gibt es jetzt auch schon Kontaktbörsen für Telefonrechnungen, oder wie sonst trifft man eine Handyrechnung? Ganz abgesehen von den schlimmen Wort Handy bedeutet Rechnung an die GbR unter Umständen nicht das man die Rechnung komplett "absetzen" kann. Das nur am Rande.
founderX
 
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