Fragen zum Kleingewerbe

Fragen zum Kleingewerbe

Beitragvon simie am 12.09.2007, 20:23

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich habe noch einige Fragen zu dem Kleingewerbe über die ich noch keine Antworten im Forum gefunden habe.

Also ich bin hauptberuflich beschäftigt und möchte nebenbei ein Kleingewerbe anmelden und dazu meine ersten Fragen:

Darf ich als Kleingewerbetreibender auch eigene Waren produzieren?

Da mir nur eine Garage zur Verfügung steht, die völlig ausreichend ist für meine Zwecke, muß ich diese extra vom Bauordnungsamt abnehmen lassen?

Wenn sich diese Garage nicht auf meinem Wohnsitz befindet, muß ich den Standort in der Gewerbeanmeldung extra angeben (Hauptniederlassung, Betriebsstätte)?

Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir jemand in dieser Sache weiterhelfen kann.

mfg Simie
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Beitragvon oleolson am 13.09.2007, 13:27

Soweit ich weiß, müsste die Betriebsstätte in der Gewerbeanmeldung vermerkt sein. Dann allerdings muss auch die Gewerbeaufsicht / Bauordnungsamt eingeschaltet werden, denn eine Produktionsstätte muss bestimmten Reglen entsprechen, außerdem wirst du beim Bauamt eine Umnutzung für die Garage beantragen müssen -> bedeutet soviel wie ein kleiner Bauantrag. (Kann sein, dass sich das in den letzten Jahren geändert hat, beim Bauamt nachfragen)

Produktion kann heißen: handwerkliche Einzelanfertigungen oder industrielle Serienproduktion? Für Fall 1 könnte ein Meisterbrief erforderlich werden, für Fall 2 gibt es Regeln, sollten sich bei der IHK oder der HWK finden lassen, letztere hat auch eine Liste mit allen Handwerksrollen Berufen, also die, für die man einen Meisterbrief braucht.
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Beitragvon simie am 13.09.2007, 19:25

Hallo oleolsen und vielen Dank für deine Antwort.

Also das ich die Garage dann als Produktionsstätte angeben muß ist dann soweit klar.

Zur Produktion selber. Ich möchte von der Firma wo ich Hauptberuflich beschäftigt bin, sagen wir mal langes Stroh kaufen, es per Mühle zerkleinern und dann als Einstreu weiter verkaufen. Jedenfalls sowas ähnliches in der Art, möchte da noch nichts genaueres zu sagen. Das sollte doch ohne Meisterbrief möglich sein und müßte mir dann die IHK erklären können ob ich das darf oder nicht?!

mfg Simie
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Beitragvon oleolson am 14.09.2007, 09:25

IHK bzw. eher die Handwerkskammer. Es gibt auch im Internet Listen der eintragsfähigen / -nötigen Berufe, ich denke eben bei den Handwerkskammern oder den Innungen. So wie sich dass aber anhört, ist das keine Tätigkeit, die einen Meisterbrief erfordert. Aufpassen musst du nur mit der Gewerbeordnung deiner Stadt und der Klassifizierung des Gebietes, in dem deine Garagenwerkstatt liegt. Wenn es ein reines Wohngebiet ist, kannst du schon Probleme mit den Nachbarn erwarten, wenn du Lärm machst.
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Beitragvon Vilardogs am 14.09.2007, 12:38

Hallo simie,

zum Thema Garage kann ich vielleicht ein wenig Information beisteuern.... habe nämlich selbst gerade das Thema "Die Garage und das Baurechtsamt" durch :lol:

Wenn die Garage für betriebliche Zwecke genutzt werden soll, dann muss sie nicht nur als Produktionsstätte angegeben sondern auch vom Baurechtsamt bewilligt werden. Es handelt sich hierbei nämlich um eine Nutzungsänderung und diese bedarf wohl ausreichender Ausweich-Parkfläche und die gewerbliche Nutzung darf (sofern in einem reinen Wohngebiet) in keinster Weise die Nachbarschaft belästigen. So in der Art wurde mir das gesagt. In meinem Fall war die Ausgangssituation ein klein wenig anders gelagert, denn ich produziere ja nichts.

Bei mir war es nämlich folgendermaßen: bis ich mein Ladengeschäft gefunden habe für meine Boutique, möchte ich mittels Online-Shop Hundeaccessoires vertreiben. Mit der Gewerbeanmeldung bekam ich einen Vordurck vom Baurechtsamt in dem ich alle Angaben über die "Geschäftsräume" machen musste. Nun hatte ich meine Garage als Lagerraum angegeben und prompt hat jemand vom Baurechtsamt bei mir angerufen deswegen. Ich hatte dann erklärt, dass es sich in meinem Fall um ein paar wenige Kartons handelt, die eben in der Garage abgestellt werden, dass auch mein Fahrzeug dort noch hinein passt und dass es sich hier um kein Lager im gewohnten Sinne des Wortes handelt.

Der nette Beamte bot mir dann an, mit Tippex die Garage aus meinem Fragebogen rauszulöschen und stattdessen die Angabe zu Lagerräumen schlichtweg wegzulassen.... Fazit: das Baurechtsamt hat keinerlei Beanstandungen mehr :roll: :lol:
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Beitragvon simie am 14.09.2007, 19:30

Hallo und erstmal vielen Dank an alle!


Muß ich mich eigentlich selber bei der HK oder IHK anmelden oder reicht es aus einfach beim Gewerbeamt mal vorstellig werden und die Anmeldung ausfüllen? Melden sich dann die entsprechenden Ämter bzw IHK, HK, Bauordnungsamt, Finanzamt von allein?

Viel Lärm werde ich nicht produzieren, das mit der Mühle war nur ein Beispiel was aber in etwa zutreffen wird, nur halt ohne viel Lärm ;-)

mfg Simie
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Beitragvon Vilardogs am 14.09.2007, 21:23

Hallo Simie,

die Anmeldung wird automatisch an die zuständige Kammer, das Baurechtsamt und auch an das Finanzamt weitergegeben - die kommen dann irgendwann von ganz alleine auf einen zu.

Viele Grüße - Mona
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Re: Fragen zum Kleingewerbe

Beitragvon rolfi am 20.08.2008, 05:34

hallo erstmal, :D

ich habe auch vor mir ein zweites standbein zu bauen.ich bin hauptberuflich angestellter und möchte mir ein kleingewerbe aufbauen.ich habe schon einige informationen dazu gesammelt aber einiges ist noch offen.hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

1.)da ich hauptberuflich beschäftig bin darf ich überhaupt ein kleingewerbe gründen?
2.)wenn ja,wie läuft das mit der krankenversicherung.bin ich dann immer noch bei meiner alten oder muss ich mich privat versichern?
3.)muss mein jetziger arbeitgeber zu stimmen oder kann ich das auch ohne seine zustimmung machen?
4.)wie läuft das mit der mwst. ab.muss ich sie ausweisen?wenn ja,wie funktioniert das den mit dem finanzamt?buchhaltung usw.?
:?: :?: :?:
hoffe um hilfe

lg
euer rolfi
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Re: Fragen zum Kleingewerbe

Beitragvon Charmin am 20.08.2008, 11:29

Hi Rolfi,

am besten du machst mal ein extra Thread auf dann können wir gerne drüber reden, denn deine Fragen haben ja nichts mehr mit de der Garage und Bauamt zu tun :wink:

Mfg. David
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Re: Fragen zum Kleingewerbe

Beitragvon Anika86 am 13.11.2008, 11:39

Hallo ich hab ein Problem. Und zwar möchte mein Lebenspartner jetzt seinen Servicetechniker machen und nächstes Jahr seinen Meister ist ja alles schön und gut. Nur mein Problem ist jetzt das er mich gefragt hat was ich davon halte wenn wir uns selbstständig machen würden.. ich dachte er meint hauptsächlich sich damit da wars mir ja so "ziemlich egal" nur dann fragte er mich ob ich die Unternehmerprüfung für ihn übernehmen könnte weil er schon so viel nebebei hat. HILFE Ich hab doch überhaupt keine Ahnung! Was kommt da auf mich zu?

P.S. Ich hab da eine Seite gefunden die meinte in 40 Stunden könnten Sie einem alles beibringen und 84 % der Teilnehmer hätten die Prüfung beim ersten mal geschafft.
Ich glaube das nicht grade mit dieser Buchführung ich bin so schon kein Matheass und dann noch Buchführung!?
Kann mir hier jemand helfen?
Anika86
 
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Re: Fragen zum Kleingewerbe

Beitragvon mgb-consulting am 13.11.2008, 13:35

Hallo ...

wenn Ihr Freund seine Meisterprüfung macht, dann unterstelle ich ganz einfach einmal ein Handwerk mit Meisterzwang und nehme ferner an, dass Sie mit Unternehmerprüfung einen Existenzgründerlehrgang meinen.

Ich finde es ok, wenn Sie diesen Kurs gemeinsam mit Ihrem Freund machen würden, aber erfahrungsgemäß verlangt man diesen Nachweis ja von dem Gründer selbst, denn der muss überall den Kopf hinhalten.

Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass er ja wohl seine Meistergründungsprämie wird beantragen wollen und hierfür sollte er nicht nur für sich selbst Bescheid wissen, sondern muss ggf. auch den Nachweis der kaufmännischen Eignung abgeben und dies kann er mit der Bestätigung am Existenzgründerlehrgang teilgenommen zu haben.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Fragen zum Kleingewerbe

Beitragvon Anika86 am 14.11.2008, 14:13

o gott da kommt ja noch viel viel mehr auf uns zu. ok danke erst mal ganz doll. :)
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Re: Fragen zum Kleingewerbe

Beitragvon sophia42 am 25.05.2011, 16:50

Hallo zusammen.

Hier ist auch noch ein Artikel den ich nur sehr empfehlen kann. Sie müssen sich dann nämlich auch noch zusätzlich Gedanken machen welche Rechtsform sie haben wollen und dabei kommt es wiederum darauf an welche Haftung sie eingehen wollen.

Kann nur sagen, dass man sich vorher viele Gedanken über das Gewerbe machen soll... Hatte vor ein paar Jahren den Schritt gewagt und bin auf die Nase gefallen damit. Vor allem musste ich dann Insolvenz anmelden und war auch noch mit allem haftbar was ich so besetzen hatte.

Also vorher Überlegen...

Gruß
sophia42
 
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