Hallo simie,
zum Thema Garage kann ich vielleicht ein wenig Information beisteuern.... habe nämlich selbst gerade das Thema "Die Garage und das Baurechtsamt" durch
Wenn die Garage für betriebliche Zwecke genutzt werden soll, dann muss sie nicht nur als Produktionsstätte angegeben sondern auch vom Baurechtsamt bewilligt werden. Es handelt sich hierbei nämlich um eine Nutzungsänderung und diese bedarf wohl ausreichender Ausweich-Parkfläche und die gewerbliche Nutzung darf (sofern in einem reinen Wohngebiet) in keinster Weise die Nachbarschaft belästigen. So in der Art wurde mir das gesagt. In meinem Fall war die Ausgangssituation ein klein wenig anders gelagert, denn ich produziere ja nichts.
Bei mir war es nämlich folgendermaßen: bis ich mein Ladengeschäft gefunden habe für meine Boutique, möchte ich mittels Online-Shop Hundeaccessoires vertreiben. Mit der Gewerbeanmeldung bekam ich einen Vordurck vom Baurechtsamt in dem ich alle Angaben über die "Geschäftsräume" machen musste. Nun hatte ich meine Garage als Lagerraum angegeben und prompt hat jemand vom Baurechtsamt bei mir angerufen deswegen. Ich hatte dann erklärt, dass es sich in meinem Fall um ein paar wenige Kartons handelt, die eben in der Garage abgestellt werden, dass auch mein Fahrzeug dort noch hinein passt und dass es sich hier um kein Lager im gewohnten Sinne des Wortes handelt.
Der nette Beamte bot mir dann an, mit Tippex die Garage aus meinem Fragebogen rauszulöschen und stattdessen die Angabe zu Lagerräumen schlichtweg wegzulassen.... Fazit: das Baurechtsamt hat keinerlei Beanstandungen mehr
