Ich bin selbständig als Alleinunterhalter (Kleinunternehmer) tätig und würde zu einigen Veranstaltungen gern meine Frau in ein Showprogramm aktiv mit einbeziehen. Momentan ist sie noch arbeitslos wird aber demnächst wieder eingestellt. Der Umfang der Stunden in ihrem Arbeitsverhältnis ist noch offen.
-Welche Möglichkeiten gäbe es, das meine Frau mit mir zusammen tätig ist, ohne dass ich die Kleinunternehmerregelung verliere und meine Frau weiterhin familienversichert bleibt?
-Wieviel dürfte sie als Angestellte verdienen und bei einer eventuellen Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmerin bei Erhalt der Familienversicherung?
-Bekäme sie bei Entlassung aus dem Angestelltenverhältnis dann trotzdem noch Arbeitslosengeld?
-Würden wir dann auch nich als Gbr eingestuft, wenn sie bei der freiberuflichen Tätigkeit nur mit mir zusammen arbeitet? (bei gleichzeitigem Angestelltenverhältnis, bei Arbeitslosigkeit)