Angestellt und Kleinunternehmer KV

Angestellt und Kleinunternehmer KV

Beitragvon musikus am 19.08.2011, 08:13

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ich bin selbständig als Alleinunterhalter (Kleinunternehmer) tätig und würde zu einigen Veranstaltungen gern meine Frau in ein Showprogramm aktiv mit einbeziehen. Momentan ist sie noch arbeitslos wird aber demnächst wieder eingestellt. Der Umfang der Stunden in ihrem Arbeitsverhältnis ist noch offen.
-Welche Möglichkeiten gäbe es, das meine Frau mit mir zusammen tätig ist, ohne dass ich die Kleinunternehmerregelung verliere und meine Frau weiterhin familienversichert bleibt?
-Wieviel dürfte sie als Angestellte verdienen und bei einer eventuellen Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmerin bei Erhalt der Familienversicherung?
-Bekäme sie bei Entlassung aus dem Angestelltenverhältnis dann trotzdem noch Arbeitslosengeld?
-Würden wir dann auch nich als Gbr eingestuft, wenn sie bei der freiberuflichen Tätigkeit nur mit mir zusammen arbeitet? (bei gleichzeitigem Angestelltenverhältnis, bei Arbeitslosigkeit)
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Re: Angestellt und Kleinunternehmer KV

Beitragvon garbs am 22.08.2011, 20:39

musikus hat geschrieben:Ich bin selbständig als Alleinunterhalter (Kleinunternehmer) tätig

# was machst du hauptberuflich?

und würde zu einigen Veranstaltungen gern meine Frau in ein Showprogramm aktiv mit einbeziehen.

# kein Problem.

Momentan ist sie noch arbeitslos

# achtung: Hinzuverdienstgrenze beachten, darüber liegende Beträge werden angerechnet!

wird aber demnächst wieder eingestellt.

# Zusatzverdienst dann höchstens auf 400,-EUR-Basis

Der Umfang der Stunden in ihrem Arbeitsverhältnis ist noch offen.

# in welchem?

-Welche Möglichkeiten gäbe es, das meine Frau mit mir zusammen tätig ist, ohne dass ich die Kleinunternehmerregelung verliere

# Meinst du mit "Kleinunternehmerregelung" die 17.500,-EUR-Umsatzgrenze? Damit hat deine Frau garnichts am Hut.

und meine Frau weiterhin familienversichert bleibt?

# Hinzuverdienstgrenze beachten!

-Wieviel dürfte sie als Angestellte verdienen und bei einer eventuellen Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmerin bei Erhalt der Familienversicherung?

# Wenn sie sozialversicherungspflichtig angestellt ist, ist sie selbst versichert, nicht in der Familienversicherung, ansonsten Höchstgrenze: siehe unten

-Bekäme sie bei Entlassung aus dem Angestelltenverhältnis dann trotzdem noch Arbeitslosengeld?

# Wenn ihre Voraussetzung zum Bezug von ALG gegeben sind, natürlich!

-Würden wir dann auch nich als Gbr eingestuft, wenn sie bei der freiberuflichen Tätigkeit nur mit mir zusammen arbeitet? (bei gleichzeitigem Angestelltenverhältnis, bei Arbeitslosigkeit)


# nicht wenn sie dir Rechnungen schreibt. Möglicherweise liegt dann aber eine Scheinselbständigkeit oder eine Form von "Selbständig mit einem Auftraggeber" vor.

Hinzuverdienstgrenze für Familienversicherung: 365 pro Monat
Hinzuverdienstgrenze für ALG-Bezug: 100 pro Monat anrechnungsfrei

Alles Gute.... :wink:
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Re: Angestellt und Kleinunternehmer KV

Beitragvon musikus am 01.09.2011, 09:02

Danke für die Antwort!
Also ich bin hauptberuflich selbständig als Alleinunterhalter - Kleinunternehmer.
Die Rechnungen sollte meine Frau nicht an mich stellen, da ich meinen Freibetrag von 17.500 Euro selbst ausgereizt habe. Der Sinn soll gerade sein, dass meine Frau noch etwas auf ihr Gewerbe anrechnen kann, ohne sich selbst versichern zu müssen, also die gesetzliche Versicherung durch ihre hauptberufliche Arbeitnehmerstellung nicht verliert.
Ich habe es jetzt so verstanden, dass sie als Kleinunternehmerin dann zwar auch 17.500 Euro jährlich dazu verdienen könnte, aber in dem Fall maximal 365 Euro monatlich um nicht den bestehenden Versicherungsschutz zu verlieren bzw. dass das selbständige Gewerbe nicht als Hauptberuf angerechnet wird.
Abgesehen von den max. 365 Euro monatl.- wieviel müst sie denn verhältnismäßig als Arbeitnehmer monatl. verdienen, dass die angestellte Tätigkeit auch als Hauptberuf und als Vorraussetzung für ihre Sozialversicherungen angesehen wird und sie sich nicht selbst versichern müsste?
Das Ziel ist also, dass sie selbst etwas dazu verdienen kann und dafür selbst Rechnungen ausstellen kann, ohne den gesetzlichen Versicherungsschutz zu verlieren- auch nicht, wenn sie arbeitslos würde.
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Re: Angestellt und Kleinunternehmer KV

Beitragvon earendil1 am 02.09.2011, 12:26

sowas wird im normalfall von der krankenkasse geprüft. ich schlage vor: einfach mal konkrete zahlen nennen und bei der krankenkasse anfragen.
wichtig ist auf jeden fall, dass sie als angestellte mehr geld verdient und auch mehr stunden arbeitet als im selbständigen-job.
je deutlicher der unterschied ist, desto besser!
earendil1
 
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