Hallo Corton ...
um Deine Fragen zu beantworten, möchte ich diese in drei Teilbereiche segmentieren:
a. Buchhaltungsaktivitäten
b. Jahresabschlussaktivitäten
c. fiskalische Einschätzungen privat/geschäft
zu a.) solltest Du buchhalterisch fit sein, Buchhaltungskurse besucht oder Handelsschule oder gar betriebswirtschaftliches Studium haben, nahezu kein Problem. Dies sollte ohne Steuerberater gehen, zumal Du ggfs. auf versierte Freunde oder Bekannte zurückgreifen kannst, die diese Kenntnisse und Erfahrungen mitbringen.
zu b.) hier solltest Du mit dem Thema Betriebswirtschaft und Rechnungswesen fit sein, eventuell Kenntnise eines Bilanzbuchhalters haben. Somit wäre das auch kein Problem. Ansonsten könntest Du die Tätigkeiten unter a. selbständig abwickeln, auch was die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuermeldungen anbetrifft und den Jahresabschluss dem Stb. überlassen (Abstimmungssache)
zu c.) hier liegt es an Dir selbst. Wenn Du Nachrichten, Fachpresse und Gesetzesänderungen (z.B. über newsletter etc.) verfolgst, kannst Du es Dir sicherlich zutrauen. Es gibt keine Handhabe, die Dich dazu zwingt einen Stb. in Anspruch zu nehmen. Nur musst Du dich dann den eigenen Vorwürfen stellen, wenn Du mal irgend eine Sache verpeilt, übersehen oder fehlinterpretierst hast.
Solltest Du bisher privat mit Deinen steuerlichen Dingen gut gefahren sein, vielleicht sogar einen persönlichen Draht (also nicht nur per Briefpost oder Online-Steuererklärung) zu Deinem zuständigen Finanzbeamten haben, stehen auch da weiterhin Deine Chancen gut. Unterhalte Dich mit Deinem Partner beim Finanzamt beim nächsten Mal darüber.
MfG Jürgen Arnold
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