@garbs
ne, warum sollte es strafbar sein ? Mit dem einen Gesetz beugt man das Andere. Gerade um diese interessante juristische Spielart geht es mir.
Ich behaupte ja nicht Person xy ist deutscher Staatsbürger und hier können Sie sein Abschlusszeugnis zum Meisterkoch runterladen mit gefälschtem Echtheitszertifikat. (das so was strafbar ist, ist klar wie Kloßbrühe - Urkundenfälschung)
Sondern ich habe einen freien Mitarbeiter, ein Wanderarbeiter und Abenteurer, der mal hier und mal dort wohnt und von dem ich auch nur den Künstlernamen kenne: Peter Lück. Weil er gerade von einer anstrengenden Somaliaexpedition zurückkommt habe ich ihm angeboten bei mir umsonst völlig unverbindlich zu arbeiten. Außerdem war er mir noch ein Gefallen schuldig.
Warum darf ich meinen imaginären Freund nicht auf meiner HP vorstellen, wenn er doch mein Team unterstützt? Wenn es immer noch hart auf hart kommt, agumentiere ich halt mit meiner Schizophrenie dafür hat dann auch das Finanzamt Verständnis.
btw. Ich hör auch Stimmen und kann auch gut welche nachmachen, besonders die von Peter Lück, falls den mal ein Kunde am Telefon sprechen will.
So nun noch mal zum Thema zurück. Wie schon geschrieben. Ich will meine Homepage ausschmücken. Verstoße ich mit diesem Vorhaben gegen ein Gesetz? Ich kann es mir einfach nicht vorstellen und möchte auch mal diese Denkbarriere durchbrechen, die wohl bei vielen Deutschen einschließlich mir selbst herrscht, dass alles gleich verboten ist, was irgendwie anders und bisschen verrückt ist.
Nach wie vor meine ich das Thema ernst und freue mich auf eine klärende Antwort.