Wettbewerbsrecht- 2. Unternehmen gründen

Wettbewerbsrecht- 2. Unternehmen gründen

Beitragvon ali4462 am 28.01.2009, 22:32

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
ich bin seit mehreren Jahren als Kommanditist (insgesamt 3 Kommanditisten) in einem Beratungsunternehmen tätig. Da ich mit den Vorgehensweisen unserer Geschäftsführung nicht mehr einverstanden bin, möchte ich mich nun in dem gleichen Bereich alleine selbständig machen evtl. UG. Die Aufträge wurden bislang für jeden abgerechnet, wobei jeder Kommanditist sein Einzugsgebiet hatte.
Kann ich beide Unternehmen gleichzeitig betreiben (bis Ende 2009)? Der Gesellschaftervertrag der bestehenden GmbH&CoKG enthält keine Regelungen hinsichtlich der Ausübung von Nebentätigkeiten. Ich kann die KG zum 31.12.09 am 31.06.09 kündigen. Da ich noch viele ausstehende Gebühren habe, die ich gerne bis zum Jahresende in der GmbH&CoKG auf meinen Namen abrechnen möchte. Gibt es Richtgrößen wieviel Mandanten mit mir wechseln. Wer hat hier Erfahrungen? Was muß ich beachten? Meine Kollegen sollen nicht eher wie nötig von meinem Vorhaben erfahren weil ab da die Zusammenarbeit bestimmt nicht mehr angenehm ist.
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Ali4462
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Re: Wettbewerbsrecht- 2. Unternehmen gründen

Beitragvon garbs am 01.02.2009, 12:14

Servus Ali4462,

das Ausscheiden aus der KG regelt grundsätzlich der Gesellschaftervertrag. Bei der GmbH & Co. KG ist zusätzlich der Gesellschaftervertrag der GmbH zu prüfen. Falls die Kommanditisten die einzigen Gesellschafter der GmbH (sogenannte Einheits-GmbH & Co. KG) sind steuerlich noch ein paar Besonderheiten zu klären. Sollten in den Verträgen keine Regelungen getroffen worden sein (was mir unverständlich - aber generell nicht unmöglich ist), ist das HGB (Handelsgesetzbuch) zu konsultieren. Die Frage, ob und wieviele Mandanten in die neue Gesellschaft mitwechseln ist reine Verhandlungssache. Da gibt es keine Regel. Aber wenn sie schreiben, dass die Zusammenarbeit ab bekannt werden der Trennung nicht mehr angenehm werden würde, kann ich mir auch vorstellen, dass seitens der alten Gesellschaft keine für sie vorteilhafte Regelung rausspringen wird. Ich drücke ihnen die Daumen & wünsche weiterhin gute Geschäfte!

Pfüati....garbs
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Re: Wettbewerbsrecht- 2. Unternehmen gründen

Beitragvon ali4462 am 03.02.2009, 22:00

Hallo Garbs,
vielen dank für die Antwort.

"das Ausscheiden aus der KG regelt grundsätzlich der Gesellschaftervertrag. Bei der GmbH & Co. KG ist zusätzlich der Gesellschaftervertrag der GmbH zu prüfen."

Ich bin nur Kommaditist der KG und nicht Gesellschafter der GmbH daher gehe ich auch davon aus das für mich als Kommanditist das Wettbewerbsverbot nicht gilt. Ich würde dann parallel ab Kündigung im Juli mein eigenes Unternehmen gründen wollen um mit den neuen Kunden einen Vertrag mit meinem Unternehmen abschließen zu können, ich hoffe das ist möglich.
Die bestehenden Kunden möchte ich weitgehend bis zum Jahresende in der Altfirma auf meinen Namen abrechnen.

Grüße
Ali4462
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Re: Wettbewerbsrecht- 2. Unternehmen gründen

Beitragvon ali4462 am 24.06.2009, 08:23

Hallo,
habe mich inzwischen von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Da ich Einfluss auf die Geschäfte der bestehenden Firma habe. Kann ich bis zum 31.12.2009 keine Konkurrenzfirma gründen und auch potentielle Kunden für 2010 noch nicht über meine neue Firma informieren,das würde gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und könnte eine Konventionalstrafe im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen. Das ist alles nicht so einfach wie ich dachte.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Grüße ali 4462
ali4462
 
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