Mich beschäftigt schon seit lämgeren folgende Frage:
Nehmen wir an, das ich alleiniger Gesellschafter der Firma A bin.
Meine Gesellschaft, die Firma A ist in der Spielebranche/Entwicklung tätig.
Nun möchte ich mich allerdings noch in die Firma B (gleiche Branche - eig direkte Konkurenz) einkaufen, ohne das ich dies über die Firma A mache. Es soll kein Konzern entstehen, damit dies möglichst wenige Leute mitkriegen (Konzernjahresabschluss etc)..
Ist sowas erlaubt? Darf ich mich als Gesellschafter in anderen Branchengleiche, wenn nicht sogar "Konkurenz", einkaufen?? (Gesellschafter in der Firma B sind damit voll vereinstanden)...
Beide Firmen sind hier in Deutschland angesiedelt..
Mich würde aber auch mal interessieren, wie es aussieht, wenn eine der beiden im Ausland ist
Danke