Treuepflich der Gesellschafter

Treuepflich der Gesellschafter

Beitragvon LuckySven am 24.03.2010, 23:22

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Nabend zusammen,

Mich beschäftigt schon seit lämgeren folgende Frage:

Nehmen wir an, das ich alleiniger Gesellschafter der Firma A bin.
Meine Gesellschaft, die Firma A ist in der Spielebranche/Entwicklung tätig.

Nun möchte ich mich allerdings noch in die Firma B (gleiche Branche - eig direkte Konkurenz) einkaufen, ohne das ich dies über die Firma A mache. Es soll kein Konzern entstehen, damit dies möglichst wenige Leute mitkriegen (Konzernjahresabschluss etc)..

Ist sowas erlaubt? Darf ich mich als Gesellschafter in anderen Branchengleiche, wenn nicht sogar "Konkurenz", einkaufen?? (Gesellschafter in der Firma B sind damit voll vereinstanden)...

Beide Firmen sind hier in Deutschland angesiedelt..
Mich würde aber auch mal interessieren, wie es aussieht, wenn eine der beiden im Ausland ist :shock:

Danke :)
LuckySven
 
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Re: Treuepflich der Gesellschafter

Beitragvon riese am 25.03.2010, 09:51

Hallo Luckysven,

was steht im Gesellschaftervertrag? Wenn er eine Bestimmung enthält, dass Gesellschafter sich nicht an Konkurrenzunternehmen beteiligen oder für sie tätig werden dürfen, muss diese Bestimmung erst aus dem Gesellschaftervertrag gestrichen werden. Bei einer GmbH bedarf das auch noch einer notariellen Beurkundung.

Auch Alleingesellschafter dürfen Bestimmungen aus dem Vertrag nicht einfach ignorieren. Da kann der Staatsanwalt tätig werden (sogar von amtswegen).

Gruß
Rainer
riese
 
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