namensgebung ?

namensgebung ?

Beitragvon neongenesis am 30.01.2009, 10:47

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

wollte demnächst mein gewerbe anmelden und dienstleistung wie router einrichtung , pc kaufberatung und handel anmelden.
reicht da für den namen der firma

handel & dienstleisung name nachname
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Re: namensgebung ?

Beitragvon garbs am 01.02.2009, 13:32

neongenesis hat geschrieben:wollte demnächst mein gewerbe anmelden und dienstleistung wie router einrichtung , pc kaufberatung und handel anmelden.
reicht da für den namen der firma

handel & dienstleisung name nachname


Servus neongenesis,

aber klar doch - schaut so aus, als wäre damit den Vorgaben genüge getan. Siehe auch Wikipedia:

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Deutschland)#Firma

"....Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ enthalten. Andernfalls kann der Inhaber den Namen seines Unternehmens — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (§§ 15 ff. GewO Vorlage:§§/Wartung/alt-dejure) — frei wählen. Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen beliebigen Namen auszuwählen, wie dies beispielsweise im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann) üblich ist...."

Treffender hätte ich es selber nicht formulieren können!

Pfüati....garbs
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Re: namensgebung ?

Beitragvon kwmaster am 02.02.2009, 08:26

Hallo,

das klingt mir irgendwie zu sehr allgemein...

Wenn Du noch "Produktion" dazusetzt, hast Du schon mal die Sektoren (Bis auf Land udn Forstwirtschaft) abgedeckt.

Muß man so etwas nicht wenigstens etwas spezifizieren?? (Bsp: IT Handel & Dienstleistungen??)

Oder willst Du auch Panzer, Kraftwerke, Schlüsselanhänger, Wurstwaren, etc. verkaufen ... nur mal um Dir zu zeigen, dass Handel ein seeehr weitgefaßter Bereich ist.

Gruß

Kai
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Re: namensgebung ?

Beitragvon Davido am 26.02.2009, 14:06

Das ist was mich auch schon immer interessiert hat wenn angenommen ein Handelsvertreter kann der einen eigenen Firmennamen haben? Oder gilt das noch gar nicht als Firma? Damit meine ich Wenn ich ein Gewerbe habe (Gewerbeschein) muss ich dann auch gleichzeitig eine Firma sein?
Danke
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Re: namensgebung ?

Beitragvon gruendungsberater24 am 02.12.2009, 11:44

Hallol zusammen,

gewerberechtlich ist die "Firma" eines Einzelunternehmers dessen ausgeschriebener Vor- und Zuname. Er kann einen beschreibenden Zusatz dazu im Geschäftsverkehr wählen. Nichtkaufleute (EInzelunternehmer) dürfen keine Firma führen (also untern einem ausschließlichen Namen X im Geschäftsverkehr firmieren). Jedoch besteht bei der Wahl des beschreibenden Zusatzen zum Namen ein relativ weiter Spielraum. Diese Beschreibung sollte m.E. das Leistungsportfolio relativ genau beschreiben, damit sie zumindest eine gewisse Werbewirkung entfaltet. Und ich denke, genau das tut der Zusatz "Handel und Dienstleistungen" nicht.

Viele Grüße

Michael Köhler
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