neongenesis hat geschrieben:wollte demnächst mein gewerbe anmelden und dienstleistung wie router einrichtung , pc kaufberatung und handel anmelden.
reicht da für den namen der firma
handel & dienstleisung name nachname
Servus neongenesis,
aber klar doch - schaut so aus, als wäre damit den Vorgaben genüge getan. Siehe auch Wikipedia:
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Deutschland)#Firma"....Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ enthalten. Andernfalls kann der Inhaber den Namen seines Unternehmens — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (§§ 15 ff. GewO Vorlage:§§/Wartung/alt-dejure) — frei wählen. Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen beliebigen Namen auszuwählen, wie dies beispielsweise im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann) üblich ist...."
Treffender hätte ich es selber nicht formulieren können!
Pfüati....garbs