Hallo zusammen,
darf ein Kommanditist eigentlich auch gleichzeitig stiller Gesellschafter einer KG sein oder schließen sich diese Funktionen aus?
Jemand möchte seine "echte KG" in eine UG+Co KG umwandeln. Der bisherige Komplementär hat z.Zt. einen krummen Betrag, z.B. 23.456,87 € als Komplementäreinlage da stehen. Da er künftig Kommanditist (zugleich GF der UG) wird, möchte er diese Hafteinlage mit 20.000,00 € ins Handelsregister eingetragen haben. Darf er die 3.456,87 € zu einer stillen Beteiligung machen?
Ich sehe keine §§, die dem im Wege stehen würden.
Gruß