Geschäftsabgabe

Geschäftsabgabe

Beitragvon wahdak am 01.05.2010, 18:14

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich habe einige Fragen über eine sogenannte "Geschäftsübernahme":

- Wenn jemand sein Geschäft abgibt, muss er dann wirklich alles mit aufnehmen, wie beispielsweise abgeschriebene Güter oder Güter die garnicht abgeschrieben werden müssen etc.?

- Darf man Problemlos die Kundendaten weitergeben?

- Was muss man noch bei einer Geschäftsübernahme/übergabe etc. beachten?

VIelen Dank für eure Antworten


bye
wahdak
 
Beiträge: 28
Registriert: 17.06.2009, 13:11

Re: Geschäftsabgabe

Beitragvon eddy am 01.05.2010, 19:09

NEin, man kann natürlich gewisse Dinge nicht mit übernehmen. Und die weitergabe von Kundeninformationen ist genauso sensible. Das kommt auf den Fall drauf an. Am besten sprichste da mit einem anwalt drüber!
eddy
 
Beiträge: 75
Registriert: 11.04.2009, 20:16

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