Garantie / Gewährleistung bei gebraucht PKW als Händler

Garantie / Gewährleistung bei gebraucht PKW als Händler

Beitragvon X-Driver am 14.02.2008, 15:10

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Hallo zusammen!

Ich betreibe einen online-shop mit KFZ Gebrauchtteilen für ein spezielles KFZ-Modell. Ich habe auch Gebrauchtwagen zum Verkauf. Jetzt ist nur die Frage ob ich darauf auch Garantie bzw. Gewährleistung geben muss als gewerblicher Anbieter? Bei einem KFZ das 15 Jahre alt ist und 200000km auf dem Tacho hat wäre das nicht gerade rentabel, da bei dem Alter und Laufleistung mit Sicherheit mal irgendwas kaputt geht. Oder gibt es hier Ausnahmeregelungen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß Peter
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Beitragvon satyrlittlewolf am 14.02.2008, 17:08

Die Gewährleistung fällt weg bei einem Privatverkauf, wenn dies schriftlich ohne Gewährleistung festgelegt ist.

Sobald jemand Händler ist, kann er sich eigentlich gegen die Gewährleistung kaum wehren. Um dies zu umgehen, wird das KFZ dann wieder nur an Gewerbetreibende ohne Garantie verkauft oder ein Strohmann verkauft das Auto ohne Gewährleitung als Schrott.

Sorry, sonderlich gut im Ausdruck bin ich heute wohl mal wieder nicht.
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Beitragvon X-Driver am 14.02.2008, 18:17

Hallo Jürgen!

Danke für die schnelle Antwort!
Das heißt also offiziel kann ich kein Auto ohne Gewährleistung verkaufen als Gewerbetreibender, selbst wenn das Auto uralt ist. Ich hab momentan grad ein Auto mit defektem Frontscheinwerfer, ABS-Sensor und einigen optischen Mängeln da. Die reparatur lohnt sich für mich nicht das ich das Gewinnbringend weiterverkaufen könnte. Also verkauf ich ihn in dem Zustand. Aber was wäre in dem Fall mit Gewährleistung? Ich weiße ja darauf hin das der Wagen mit Mängel verkauft wird.

Gruß Peter
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Re: Garantie / Gewährleistung bei gebraucht PKW als Händler

Beitragvon anbix am 17.12.2009, 11:34

Die Gewährleistung auf das Auto erstreckt sich natürlich immer auf den Zustand, in dem verkauft wird. Ist der Scheinwerfer defekt, kann aus Gewährleistungsrechten kein neuer Scheinwerfer verlangt werden. Im Übrigen wird auch das Alter, die Laufleistung etc. bei der Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt berücksichtigt. Faustformel: je älter das Fahrzeug, umso eher muss der Käufer mit technischen Problemen rechnen und umso weniger wahrscheinlich ist ein Gewährleistungsfall.
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