Einzelunzernehmen - Firmenname auf Flyer

Einzelunzernehmen - Firmenname auf Flyer

Beitragvon Tamilan am 19.08.2009, 04:43

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Hallo

Ich möcht mich als erstes bei euch entschuldigen, dass ich die schon unten behandelten Themen erneut anspreche aber ich konnte leider nicht vollständig aufeklärt werden.

Meine Frage ist : Ich veranstalte Events und habe aus diesem Grund ein kleingewerbe angemeldet. Da ich Events organisere habe ich einen fiktiven Namen den ich auf Flyer, Schreiben und sonstigen Sachen verwenden möchte.

fiktiver name = XY EVENTS

Wenn ich nun flyer drucke möchte ich gerne diesen Namen nutzen und das folgende Schreiben:

XY Event presents Summer party

Wo genau muss ich da meinen Namen erwähnen. Unmittelbar neben dem Firmennamen oder reicht es am unteren Rand einen Vermerk über den Inhaber zu hinterlassen ?

Außerdem möchte ich Vistenkarten drucken und werde meinen vollen Namen auf den Karten schreiben. Meine Frage nun, muss ich vor meinen Namen das kürzel "Inh." machen oder reicht es einfach das so zu schreiben:

XY Events
Max Mustermann
Musterstr 5


Vielen Dank schonmal für alle Antworten !!!!


Gruß

Tamilan
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Re: Einzelunzernehmen - Firmenname auf Flyer

Beitragvon Marktschreyer am 19.08.2009, 07:50

Hallo Tamilan,

sowohl bei Flyern als auch bei Visitenkarten kannst du das so machen wie du geschrieben hast.
Nur die Bezeichnung "Inhaber" darfst du nicht benutzen; "Inhaber" kann man nur von einer im Handelsregister eingetragegen Firma sein.

Grüße
Marcel
Marktschreyer
 
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Re: Einzelunzernehmen - Firmenname auf Flyer

Beitragvon Tamilan am 19.08.2009, 11:39

Danke für deine schnelle Antwort.
Ich werde dann auf den Flyern einfach am unteren Rand das folgende schreiben:

Veranstalter: Max Mustermann


Was würde denn auf mich zukommne wenn ich meinen Namen nicht darafu schreiben würde ??? Würde das denn ein großer Fehler sein ???


Mfg

Tamilan
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Re: Einzelunzernehmen - Firmenname auf Flyer

Beitragvon gruendungsberater24 am 02.12.2009, 12:01

Nichtkaufleute dürfen keine Firma führen. Unter Firma versteht man im Handelsrecht den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (§ 17 Handelsgesetzbuch (HGB)).
Selbstständige, die nicht den Vorschriften des HGB unterliegen, müssen in ihren Geschäftsbriefen (hierzu gehören auch Schriftstücke wie individuelle Angebote, Bestellungen, Telefaxe, Preislisten, Lieferscheine, Rechnungen, Quittungen etc.) den Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben (§ 15b Gewerbeordnung (GewO)).

Hinweise auf Sanktionen im Bereich fälschlicher Gebrauch von Firmennamen findest du im § 37 HGB, hier mit einigen Urteilen:

http://dejure.org/gesetze/HGB/37.html

Ich würde, je nach Form und Gestaltung des Flyers folgende Angaben (auch klein oder Rückseite) unterbringen

XY-Events
Vorname, Name
Straße, Nummer
Plz, Ort

Gruß

Michael Köhler
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