Einzelunternehmer - vollständiger Name oder reicht Nachname?

Re: Einzelunternehmer - vollständiger Name oder reicht Nachname?

Beitragvon garbs am 19.01.2010, 22:48

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hehehe...da haste recht :D das Thema ist schon so alt und hat schon nen Bart....

Der ausgeschriebene Vorname und Nachname sollte genügen! :wink:

Reicht dir das als Antwort?
garbs
 
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Re: Einzelunternehmer - vollständiger Name oder reicht Nachname?

Beitragvon garbs am 23.01.2010, 23:25

Nabonid hat geschrieben:Die Frage war bisschen anders :D Das Vorname und Nachname genügt ist schon klar. Aber würde es auch gehen wenn ich Nachname+Fantasienamen (also ohne den vornamen ) mfg


Genau aus dem Grund hat das Thema schon einen Bart. :D

Es kommt eben nicht auf deine Interpretation an. Und wenn dir das mit dem VN und NN schon klar ist, was willst du dann mit deiner Frage erreichen?

Als Einzelunternehmer firmierst du immer unter deinem ausgeschriebenem VN und NN, ein Zusatz ist erlaubt (Vorsicht beim Zusatz, da gibt es Einschränkungen).
garbs
 
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