Re: Ein Partner steigt aus
von maltamasche am 07.06.2010, 06:00
Eine UG ist eine Kapitalgesellschaft und keine Spielplatzgemeinschaft. Ihr habt einen Gesellschaftsvertrag in diesem sind normalerweise die Dinge geregelt wie zum Beispiel der Ausstieg eines Gesellschafters. Zunächst ist die Frage wurde nach Musterprotokoll gegründet oder nicht. Grundsätzlich steht es jedem frei nicht mehr zu kommen, es sei denn man hat entsprechende vertragliche Verpflichtungen, wobei ich nicht glaube, dass man einen Anteilseigner per Gesellschaftsvertrag die Mitarbeit auferlegen kann. Anteilseigner einer UG zu sein mag rechtlich noch lange nicht bedeuten, dass man arbeiten oder erscheinen muss.
Wie wurden denn die Privateinlagen für die Anschaffungen verbucht? Als Darlehen gegenüber den Gesellschaftern?
Auszahlen kann unter Umständen eine gute Idee sein. Nehmen wir einmal an, die Privaten Zahlungen wurden als Darelehen gebucht und sind zurückzuzahlen. Es besteht vertraglich keine besondere Bindung zur Mitarbeit. Theoretisch könnte man sein Darelhen vereinbarungsgemäß einfordern und seine Anteile an der Gesellschaft behalten, sodass man dann von den Früchten Eurer Arbeit profitieren kann obwohl man faktisch seine Einlage zurück erhalten hätte.
Das sind so die kleinen Problem der UG - preiswert zu gründen auch ohne ordentliche Beratung. Das Erwachen kommt oft wenn es Probleme gibt, weil die Verträge nicht entsprechend verfasst wurden um die Eventualitäten abzudecken.
Ich denke die Beurteilung durch einen Rechtsanwalt dem alle Fakten auf den Tisch gelegt werden könnte durchaus sinnvoll sein.