ich benötige juristischen Rat.
Ich habe mich vor rund 3 Monaten als Kleinunternehmer selbständig gemacht. Nachdem es zunächst diverse Startschwierigkeiten gab, habe ich mittlerweile diverse Großhändler gefunden um als Händler auf eBay, etc. mit Gewinn zu starten. Die Anmeldung bei eBay dafür erledigte ich vor ungefähr einer Woche. Leider bedachte ich dabei nicht nach dem Firmennamen im Feld Vorname das Wort Inh. zu schreiben wie ich das bei der Gewerbeanmeldung machte wie auch der Geschäftspost handhabe.
Bsp.
XXX
Inh. Max Muster
.....
Inwieweit ist das im Geschäftsverkehr rechtlich belanglos, da einige Händler ja auch nur mit Firmenname sowie Vor- und Zuname auftreten?
Und meine 2. Frage zu den AGB:
Da es momentan ein Trend zu Abmahnungen auf alles mögliche gibt wie auch zu den AGB, kann ich den Kunde statt sie bei eBay zu publizieren auch in der Rechnung darauf verweisen, das ich sie ihm auf Anfrage hin zusende oder in der Versandbestätigungsmail als Anhang anheften?
Vielen Dank für Eure Hilfe.