eBay, etc. - Zugang Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Fi

eBay, etc. - Zugang Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Fi

Beitragvon held33 am 04.08.2009, 15:58

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo liebe Community :) ,

ich benötige juristischen Rat.

Ich habe mich vor rund 3 Monaten als Kleinunternehmer selbständig gemacht. Nachdem es zunächst diverse Startschwierigkeiten gab, habe ich mittlerweile diverse Großhändler gefunden um als Händler auf eBay, etc. mit Gewinn zu starten. Die Anmeldung bei eBay dafür erledigte ich vor ungefähr einer Woche. Leider bedachte ich dabei nicht nach dem Firmennamen im Feld Vorname das Wort Inh. zu schreiben wie ich das bei der Gewerbeanmeldung machte wie auch der Geschäftspost handhabe.

Bsp.
XXX
Inh. Max Muster
.....

Inwieweit ist das im Geschäftsverkehr rechtlich belanglos, da einige Händler ja auch nur mit Firmenname sowie Vor- und Zuname auftreten?

Und meine 2. Frage zu den AGB:

Da es momentan ein Trend zu Abmahnungen auf alles mögliche gibt wie auch zu den AGB, kann ich den Kunde statt sie bei eBay zu publizieren auch in der Rechnung darauf verweisen, das ich sie ihm auf Anfrage hin zusende oder in der Versandbestätigungsmail als Anhang anheften?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
held33
 
Beiträge: 2
Registriert: 04.08.2009, 15:24

Re: eBay, etc. - Zugang Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Fi

Beitragvon georg321 am 03.12.2009, 11:44

Hey ich wollte auch jetzt, wenn denn alles klappt mal bei Ebay versuchen gewerblich was zu verkaufen.
Ich habe ganz ehrlich keine Ahnung was man alles bei den AGBs beachten muss, bzw. was muss man noch ausser AGBs auf der Seite stehen haben?! Gibt es Muster AGBs, die man gut verwenden kann?!
Wie siehts eig mit der Garantie bzw. Rückgabe aus?!
Der Käufer hat ja das Recht, innerhalb von 2 Wochen, seine Ware, ohne Angabe von Gründen, zurück zu senden?! Was ist denn mit der Herstellergarantie?! Wenn da was innerhalb der Frist kapput geht, und sich der Kunde an mich wendet, kann ich ihn dann auf den Hersteller verweisen?! Oder muss ich die Ware annehmen und selber mit dem Hersteller die Angelegenheit regeln. Was ist mit dieser 6 Monat Klausel?! Kann ich mich da dann auch an den Hersteller wenden?!

Gruß Georg
georg321
 
Beiträge: 11
Registriert: 26.11.2009, 20:13

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